Hallo zusammen,
hier ein Beispiel meines Problems:
Ein Mitarbeiter geht zweitägig auf Dienstreise. Es ergibt sich aufgrund der Abwesenheitsdauer ein Verpflegungsmehraufwand von 24,00 EUR.
Da er im Hotel gefrühstückt hat bekommt er vom Auszahlungsbetrag 4,80 EUR abgezogen (alle Voraussetzungen des pauschalen Abzugs sind gegeben).
Er bekommt demnach 19,20 EUR ausgezahlt.
Nun die Frage, welcher Betrag muss auf der Lohnsteuerbescheinigung als „steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit“ ausgewiesen werden?
Meines Wissens nach muss der voll Betrag von 24,00 EUR ausgewiesen werden. Hat jemand hierzu eine rechtliche Grundlage hierfür, warum dies so ist? Ich konnte leider nichts ausfindig machen.
Danke für eine schnelle Hilfe!