Verpflegungsmehraufwendungen

hallo,

gilt hinsichtlich der steuerlichen Regelungen zur sogenannten „doppelten haushaltsführung“, die ja nicht mehr der zweijahresgrenze unterliegt, in bezug auf die „verpflegungsmehraufwendung“ noch immer eine dreimonatsfrist??
vielen herzlichen dank für alle antworten im voraus!!!

Mehraufwand für Verpflegung
Hallo,

ja, 3-Monats-Frist gilt

Schönen Gruß
C.