Verpflegungspauschale

Hallo zusammen,

folgende Situation:
mal angenommen jemand ist ein festangestellter Außendienstmitarbeiter und fährt direkt von der Wohnung zu seinen Geschäftspartnern. Diese befinden sich in einer 30-km Grenze aber auch außerhalb dieser. Des Weiteren führt er eine Einsatzwechseltätigkeits (EWT) - Liste. In dieser teilt er seinem AG mit, wo, wann, wie lang und warum er an einem bestimmten Tag im Einsatz war. Hieraus errechnet sich dann die jeweilige Verpflegungspauschale. Für eine Abwesenheit von mehr als 8h erhält er statt der 6 Euro nur 4 Euro als Verpflegungspauschale. Diese „Kürzung“ kommt daher zustande, dass sein AG eine Teilnahme seinerseits an den Geschäftsessen zugrunde legt.
Nun kommt es: Sein Steuerberater ist der Meinung, dass er dem Finanzamt gegenüber beweisen muss, die Verpflegungspauschalen zu Recht steuerfrei erhalten zuhaben. Weiter sagt der Steuerberater, dass nur die Verpflegungspauschalen bzw. Dienstfahrten angerechnet werden dürfen, die weiter als 30 km von meiner Wohnung entfernt sind. Beispiel:
Wohnort: Köln getätigte Dienstfahrt

Einsatzwechseltätigkeit
Hallo,

Nun kommt es: Sein Steuerberater ist der Meinung, dass er dem
Finanzamt gegenüber beweisen muss, die Verpflegungspauschalen
zu Recht steuerfrei erhalten zuhaben.

Da hat der Steuerberater recht. Bei der Veranlagung werden die Werbungskosten nochmal überprüft und dazu gehört auch die Prüfung, ob der Arbeitgeber die steuerfrei ausbezahlten Beträge zurecht gewährt hat. Übrigens gibt es dazu auch spezielle Lohnsteuersonderprüfungen beim Arbeitgeber, so dass man sich nicht davon entziehen kann (z.B. durch Nichtabgabe einer Steuererklärung).

Weiter sagt der
Steuerberater, dass nur die Verpflegungspauschalen bzw.
Dienstfahrten angerechnet werden dürfen, die weiter als 30 km
von meiner Wohnung entfernt sind. Beispiel:
Wohnort: Köln getätigte Dienstfahrt