Hallo zusammen,
folgende Situation:
mal angenommen jemand ist ein festangestellter Außendienstmitarbeiter und fährt direkt von der Wohnung zu seinen Geschäftspartnern. Diese befinden sich in einer 30-km Grenze aber auch außerhalb dieser. Des Weiteren führt er eine Einsatzwechseltätigkeits (EWT) - Liste. In dieser teilt er seinem AG mit, wo, wann, wie lang und warum er an einem bestimmten Tag im Einsatz war. Hieraus errechnet sich dann die jeweilige Verpflegungspauschale. Für eine Abwesenheit von mehr als 8h erhält er statt der 6 Euro nur 4 Euro als Verpflegungspauschale. Diese „Kürzung“ kommt daher zustande, dass sein AG eine Teilnahme seinerseits an den Geschäftsessen zugrunde legt.
Nun kommt es: Sein Steuerberater ist der Meinung, dass er dem Finanzamt gegenüber beweisen muss, die Verpflegungspauschalen zu Recht steuerfrei erhalten zuhaben. Weiter sagt der Steuerberater, dass nur die Verpflegungspauschalen bzw. Dienstfahrten angerechnet werden dürfen, die weiter als 30 km von meiner Wohnung entfernt sind. Beispiel:
Wohnort: Köln getätigte Dienstfahrt