Mal angenommen jemand ist ein Mitglied in einer
Musikgruppe. Und er betreibt mit dieser eine GBR zusammen. Diese Musikgruppe ist sehr viel unterwegs gemeinsam. Jedoch betreibt er auch ein Soloprojekt, mit dem er auch viel unterwegs ist. Es wäre also möglich dass dieser jemand Freitags mit der Musikgruppe wo auftritt und Samstags mit dem Soloprojekt.
Dieser Jemand würde nun gerne bei seiner Steuer als Solokünstler die Verpflegungspauschale für beide Projekte einbeziehen, schon alleine weil das einfacher ist. Ist das möglich?