Verpflegungspauschale ?

Ich bin ein Mitglied in einer Musikgruppe und wir betreiben eine GBR zusammen, wir sind sehr viel unterwegs gemeinsam. Jedoch betreibe ich auch ein Soloprojekt, mit dem ich auch viel unterwegs bin. Es kann vorkommen dass ich Freitags mit der Musikgruppe wo auftrete und Samstag mit dem Soloprojekt.

Ich würde nun gerne bei meiner Steuer als Solokünstler die Verpflegungspauschale für beide Projekte einbeziehen, schon alleine weil das einfacher ist. Ist das möglich ?

Nein, es sind zwei unterschiedliche Steuersubjekte mit getrennten Gewinnermittlungen.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,

Leider kann ich ihnen bei diesem Thema nicht weiterhelfen.

Gruß
monika61

Hallo
Probiere es doch streichen können sie es dir immernoch und dann hast du auch eine Begründung dafür.
LG Mausi123

Ich kenn mich leider damit nicht aus.

Gruß
Susanne

Bitte Antworten der Kollegen erfragen/einsehen . nicht mein Gebiet. MfG

Nein eine Zusammenfassung beider Projekte ist nicht möglich, da es sich steuerlich um zwei Unternehmen handelt.

Die Verpflegungspauschale bei der GbR sollten Sie dort angeben (sog. Sonderbetriebsausgabe) und die Verpflegungspauschale bei Ihrem Einzelunternehmen können Sie in Ihrer persönlichen Gewinnermittlung zum Abzug bringen.

Nein, das ist nicht möglich.
Denn die GbR muss eine Gewinnermittlung einreichen und auch aus der Solotätigkeit muss auch eine Gewinnermittlung gefertigt werden.

bißchen kompliziert. Denke, Du solltest Dir die Arbeit machen und getrennte Kosten ermitteln.