Hallo!
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich sitze hier gerade über meiner Reiskostenabrechnung und frage mich wie ich abrechnen soll.
Ich weiß, dass ich für 24 Std. Norwegen einen Betrag von 72,00 € als Verpflegungspauschale geltend machen kann. Nun zu dem Problem:
Ich arbeite für eine deutsche Niederlassung einer norwegischen Firma und war für ein paar Tage in der Zentrale in Norwegen. Wie rechne ich den Tag ab, wenn mein AG mich Abends zum Essen eingeladen hat. Muss ich die 72,00 € um einen Betrag kürzen und wenn ja, um wieviel?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Hey Sorinho,
also in der Regel werden die Pauschbeträge ohne weiteres anerkannt, inswoeit die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Die 72,00 EUR darf dir dein AG also steuerfrei ausbezahlen. Dabei spielt es keine Rolle ob du zum Essen eingeladen wurdest oder nicht. Es sollte nur nachweisbar sein, dass du tatsächlich 24 Std. für die Firma unterwegs warst.
Im Zweifel sollte man sowieso immer das max. an strf. Pauschalbeträgen mitnehmen. Die kann das Finanzamt ja dann mal suchen und schauen ob damit alles in Ordnung ist, wenn sie denn dann gefunden werden
Achso, ich bin natürlich kein Steuerberater. Das sind jetzt nur praktische Erfahrungswerte. Wie es zu 100 % rechtlich wasserdicht geregelt ist, weiß ich auch nicht.^^
Hallo,
die Pauschale brauchst du nicht kürzen! Es heißt „PAUSCHALE“, da alles damit pauschal abgegolten ist-egal wie hoch der tatsächliche Wert war. Also genieß die Einladung vom AG!
Viele Grüße