Hallo!
Ich habe zu dieser Problematik schon im Netz gestöbert, aber keine befriedigende Antwort gefunden.
Gesetzt den Fall, ein Arbeitnehmer besucht im Rahmen einer mehrtägigen Auslands-Dienstreise eine Konferenz. Die Hotelrechnung beinhaltet tatsächlich nur Übernachtungskosten. Allerdings wird auf der (separat berechneten) Tagung den Teilnehmern Verpflegung im Rahmen von Dinner-Speeches oder dergleichen zur Verfügung gestellt.
Der AG erstattet ohne Abzug die Rechnungen für Hotel- und Tagungsgebühren, nimmt allerdings entsprechende Abzüge bei der Verpflegungspauschale vor.
Wie gibt man sowas korrekt bei der Steuererklärung an, insbesondere bei ELSTER?
Ein Abzug bei Übernachtungskosten ist ja eigentlich falsch, ein kommerzielles Steuerprogramm moniert hier sogar, dass dann die zulässigen steuerfreien Erstattungen für sonstige Kosten durch den AG überschritten werden.
Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar.
Ein Arbeitgeber hat unter anderem die Möglichkeit Verpflegungsmehraufwendungen zu erstatten. Wenn ein Arbeitgeber die Verpflegungsmehraufwendungen nicht entsprechend der Pauschbeträge steuerfrei erstattet, führt dies zu Werbungskosten auf Seiten des Arbeitnehmers. Allerdings dürfen diese Aufwendungen nur bis zur Höhe der Pauschbeträge angesetzt werden. Diese sind abhängig von der Dauer der Abwesenheit sowie dem Reiseland. Die Höhe der „Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten“ sind bei google für das entsprechende Land und Jahr schnell zu finden.
Diese Angaben sind auf der Anlage N unter Auswärtstätigkeit, Übernachtungskosten Inland bzw Ausland entsprechend zu machen. Eine Erstattung des Arbeitgebers über die Pauschbeträge hinaus führt zu steuerpflichtigem Arbeislohn und muss seitens des Arbeitgebers pauschal versteuert oder regellohnversteuert werden.
Der AG erstattet ohne Abzug die Rechnungen für Hotel- und
Tagungsgebühren, nimmt allerdings entsprechende Abzüge bei der
Verpflegungspauschale vor.
Wie gibt man sowas korrekt bei der Steuererklärung an,
insbesondere bei ELSTER?
Was soll man da groß angeben? Man hatte Kosten, der Arbeitgeber hat sie erstattet. Man geht also +/- 0 aus der Sache raus, deswegen muss man in der Steuererklärung die Reise überhaupt nicht angeben! Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber keine überhöhten Verpflegungspauschalen gezahlt hat, das setze ich jetzt aber mal voraus.
Was soll man da groß angeben? Man hatte Kosten, der
Arbeitgeber hat sie erstattet. Man geht also +/- 0 aus der
Sache raus, deswegen muss man in der Steuererklärung die Reise
überhaupt nicht angeben! Voraussetzung ist natürlich, dass der
Arbeitgeber keine überhöhten Verpflegungspauschalen gezahlt
hat, das setze ich jetzt aber mal voraus.
der AG hat ja nicht erstattet so wie es es verstanden habe…also Werbungskosten.
der AG hat ja nicht erstattet so wie es es verstanden
habe…also Werbungskosten.
Wirklich? Für mich klingt die folgende Passage eigentlich eindeutig:
Der AG erstattet ohne Abzug die Rechnungen für Hotel- und
Tagungsgebühren, nimmt allerdings entsprechende Abzüge bei der
Verpflegungspauschale vor.
Das heißt für mich, dass der AG die Tagungsgebühren (inkl. Verpflegung) und die Hotelkosten in voller Höhe („ohne Abzug“) übernommen hat. Zusätzlich hat der AG auch noch eine Verpflegungspauschale gezahlt, die er aber um die Mahlzeiten, die es auf der Tagung gab, gekürzt hat. Am besten wäre aber wohl, der Fragesteller würde dies noch mal klarstellen.
Ja, dem ist so.
Die Tagungsgebühr und die Hotelgebühren (Übernachtungskosten) wurden durch den AN vorgelegt und durch den Arbeitgeber auch voll erstattet.
Nur die Verpflegungspauschale wurde durch den Arbeitgeber um die entsprechenden Mahlzeiten gekürzt, für ein Frühstück wurden z.B. dann entsprechend 20% abgezogen.
In welcher Höhe wird nun die Pauschale auf der Steuererklärung geltend gemacht, in voller Höhe oder nach Kürzung? Interessant ist das unter anderem, weil der AG nur die deutschen Sätze erstattet.
Beispiel:
36€ Verpflegungspauschale für die USA. Abzug wegen Frühstück laut Abrechnung 7,20€, also 28,80€ laut Abrechnung.
Auszahlung durch den Arbeitgeber: 24€ - 20% = 19,20€