ein Mitarbeiter hatte eine arbeitgeberveranlasste Dienstreise vom 21.4.-23.4.10.
Als Beleg habe ich die Übernachtungsrechnung. Die sieht folgendermaßen aus
Übernachtung=81,50
2xFrühstück= 17,00
3xMittag=66,00
2xAbendessen=24,00
Summe = 188,50
Laut Betriebsvereinbarung bekommt jeder Tagegeld nach den Pauschalen. In diesem Fall ergeben sich 48,00 EUR (12+24+12)
Ich habe mich jetzt durch die neue Regelung gewühlt und würde dem Mitarbeiter
die kompletten 188,50 EUR steuerfrei ersetzen inkl. der Verpflegungen
dafür einen steuerwerten Vorteil von 17,14 (2x1,57 + 3x2,80 + 2x2,80) versteuern
zusätzlich das Tagegeld von 48,00 EUR steuerfrei auszahlen
Ist das korrekt? Mein Frage gilt hauptsächlich dem Tagegeld. Kann es zusätzlich ausgezahlt werden, obwohl ich das Essen in der Übernachtungsrechnung ersetze.
Hallo,
leider haben Sie nicht geschrieben, ob es sich hier um ein Seminar handelt und ob diese Mahlzeiten vorher vom Arbeitgeber bestellt waren.
Steuerlich ist es so, das eine Erstattung nach Einzelnachweis nicht mehr möglich ist. Der Mitarbeiter erhält seine Verpflegungspauschalen, von denen er sich die Mahlzeiten selbst kaufen muss. Werden höhere Beträge erstattet, sind diese geldwerte Vorteile und somit nicht steuerfrei.
Eine Ausnahme ist, wenn eine für die Abordnung oder Abrechnung von Reisekosten zuständige Organisationseinheit des Arbeitgebers vor Reisebeginn mit dem Abgeber der Speisen (Restaurant, Veranstalter) eine schriftliche Vereinbarung über die Art und Abgabe der Mahlzeiten trifft. Diese schriftliche Vereinbarung muss im Falle einer Außenprüfung vorliegen. Dann sind diese Mahlzeiten durch den Arbeitgeber veranlasst und müssen mit den Sachbezugwerten gekürzt werden. Diese sind für jedes Frühstück 1,57 Euro und jedes Mittag- oder Abendessen 2,80 Euro.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, erstmal zu prüfen, wie hier die Formulierung in der hausinternen Reisekostenrichtlinie ist und welche Erstattungen hier vorgegeben sind, da diese dienst- und arbeitsrechtliche Grundlage für die Erstattung sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hier etwas helfen.
Tina
Hallo,
ich bin der Meinung das die 48 € nicht erstattet werden dürfen, da ja die Kosten mit den 188 € abgegolten sind.
Meine Meinung ist natürlich nicht Gesetz, aber ich habe es nie anders gemacht.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß
jochen
Es handelte sich um ein Seminar, in dem gleich die Übernachtung und die volle Verpflegung mit integriert wurden.
Laut Dienstanweisung stehen jedem Mitarbeiter die Verpflegungspauschalen in entsprechender Höhe zu.
Bei arbeitgeberveranlasster Dienstreise kann ich die gesamte Übernachtungsrechnung inkl. Essen erstatten.
Dafür muss ich den Sachbezugswert der Mahlzeiten versteuern. So steht’s im BMF-Schreiben.
Aber kann ich dann zusätzlich noch das Tagesgeld steuerfrei auszahlen?
Es handelte sich um ein Seminar, in dem gleich die
Übernachtung und die volle Verpflegung mit integriert wurden.
Laut Dienstanweisung stehen jedem Mitarbeiter die
Verpflegungspauschalen in entsprechender Höhe zu.
Bei arbeitgeberveranlasster Dienstreise kann ich die gesamte :Übernachtungsrechnung inkl. Essen erstatten.
Dafür muss ich den Sachbezugswert der Mahlzeiten versteuern.
So steht’s im BMF-Schreiben.
Aber kann ich dann zusätzlich noch das Tagesgeld steuerfrei :auszahlen?
Hallo,
sobald beim Reisenden die Sachbezugwerte in der Reisekostenabrechnung berücksichtigt wurden,ist die Mahlzeit steuerfrei. Die (Rest)verpflegungspauschale kann ihm dann ausgezahlt werden (wenn in der hausinternen Reisekostenrichtline nichts Gegegenteiliges steht, was bei Ihnen wohl nicht der Fall ist).
In der Praxis ist es meist so, dass die Sachbezugwerte mit dem ausstehenden Verpflegungspauschalen verrechnet werden. Bekommt z. B. einer bei 14 Stunden Abwesenheit eine Pauschale von 12 Euro und hat ein Mittagessen vom AG erhalten, werden die 2,80 Euro direkt von den 12 Euro abgezogen und der „Rest“ in Höhe von 9,20 Euro ausgezahlt. Mit „Zahlung“ der 2,80 Euro hat er dann das durch den AG bestellte Mittagessen abgegolten. Wer das Essen dann bezahlt hat, spielt keine Rolle.
Gruß Tina