Verpflegungspauschale bei Selbständigen

Hallo in die Runde,

wenn ein Selbständiger einen Auftrag bekommt und ihm von seinem Auftraggeber eine Verpflegungspauschale oder die Reisekosten pauschal vergütet werden, kann er dann noch zusätzlich die Verpflegungspauschle bzw. die Reisekostenpauschale bei seiner Einkommenssteurerklärung steuerlich geltend machen? Oder wäre das unrechtsmäßig? Ändert sich die Sachlage, wenn die erstatteten Beträge unter den Pauschalen des Finanzamtes angesetzt sind?

vielen Dank,
Meren

Hallo

kann er dann noch
zusätzlich die Verpflegungspauschle bzw. die
Reisekostenpauschale bei seiner Einkommenssteurerklärung
steuerlich geltend machen?

Reisekosten sind Betriebsausgaben.
Betriebsausgaben werden vom Umsatz abgezogen und schmälern den Gewinn.
Die Steuerlast orientiert sich am Gewinn.

MfG Frank

Danke für die schnelle Antwort. Bedeutet das: Jemand, der die Reisekosten erstattet bekommen hat (als Einnahme), kann Sie auch mit der Pauschale (als Ausgabe) in die EÜR übernehmen? Gleiches für Verpflegungspauschale.

Ich schreibe mal ein Beispiel:
Selbständiger Fotograf bekommt einen Auftrag der mit einer Geschäftsreise verbunden ist. Von seinem Auftraggeber bekommt er 10,- / Tag für die Verpflegung + 200,- pauschal für die Reisekosten. Kann unser Fotograf nun für diesen 5 Tagesausflug als Verpflegungsmehraufwand pro 24h 24,- pauschal als Ausgaben angeben? Und für sein Zugticket die tatsächlich gezahlten 160,-?

vielen dank,
meren

wenn ein Selbständiger einen Auftrag bekommt und ihm von seinem Auftraggeber eine Verpflegungspauschale oder die Reisekosten pauschal vergütet werden, kann er dann noch
zusätzlich die Verpflegungspauschale bzw. die Reisekostenpauschale bei seiner Einkommenssteurerklärung steuerlich geltend machen?

Bei den Reisekosten ist der Fall klar: Der Selbstständige gibt die Einnahme (200€) und die Ausgabe (160€) in der Steuererklärung an, und hat hier einen zu versteuernden Gewinn von 40€.

Bei den Verpflegungskosten bin ich mir nicht sicher: Ich meine, dass z.B. pauschale Kosten von z.B. 12€ entstanden sind, von denen z.B. 10€ erstattet wurden. Hier wurden aus steuerlicher Sicht 2€ Verlust gemacht.

Servus,

Kann unser Fotograf nun für diesen 5 Tagesausflug
als Verpflegungsmehraufwand pro 24h 24,- pauschal als Ausgaben
angeben?

Nein, sondern 24 € für jeden Tag mit 24stündiger Abwesenheit und 12 € bei Abwesenheit über 8, aber weniger als 24 h. Also 3*24 + 2*12 € = 96 €.

Und für sein Zugticket die tatsächlich gezahlten

160,-?

Ja.

Das, was er vom Auftraggeber bekommt, sind auf der anderen Seite natürlich Betriebseinnahmen - unabhängig davon, ob die Beträge als Honorar oder Schuhsohlenabnutzungsgeld oder Höflichkeitsbonus ausgewiesen werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Grnds. ist alles was vom Kunden kommt Einnahme.
Demnach auch eine Versorgungs und Reisekostenpauschale.

Dem kann man nach gesetztlichen Regeln Reisekosten als Betreibsausgabe entgegensetzen.