Hallo in die Runde,
wenn ein Selbständiger einen Auftrag bekommt und ihm von seinem Auftraggeber eine Verpflegungspauschale oder die Reisekosten pauschal vergütet werden, kann er dann noch zusätzlich die Verpflegungspauschle bzw. die Reisekostenpauschale bei seiner Einkommenssteurerklärung steuerlich geltend machen? Oder wäre das unrechtsmäßig? Ändert sich die Sachlage, wenn die erstatteten Beträge unter den Pauschalen des Finanzamtes angesetzt sind?
vielen Dank,
Meren