Verpflegungspauschale f. kurzfristig Beschäftigte

Hallo zusammen,

ich habe für drei Tage eine kurzfristige Beschäftigung angenommen. Dabei handelte es sich um eine Reisetätigkeit. Ich war an den drei Tagen zusammenhängend von der Arbeitsstätte entfernt unterwegs.

Kann ich hier über eine Reisekostenabrechnung wie ein „normaler Mitarbeiter“ die üblichen gesetzlichen Sätze für Verplegungsmehraufwendungen geltend machen?

In der Lohnabrechnung will man mich mit einer Verpflegungspauschale von EUR 5,-- pro Tag abspeisen. Tatsächlich wären es nach meiner Rechnung EUR 42,–.

Gleiche Rechtsgrundlage für kurzfristig Beschäftigte?

Danke für Ihre / Eure Hilfe!

Guten Tag floaty_flow,

die 42,00 EUR, die Sie ausgerechnet haben, ergeben sich aus den steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gemäß § 4 Abs 5 EStG, die jeder Einkommensteuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt wie Werbungskosten geltend machen kann. Das Einkommensteuergesetz ist aber nicht zwingend die Maßgabe für die Höhe der zu erstattenden Reisekostenvergütung.

Inwieweit Reisekosten vom Arbeitgeber vergütet werden, ergibt sich üblicherweise aus dem Arbeitsvertrag. Sofern im Arbeitsvertrag nichts dazu steht, gilt ggf. der für die Branche übliche Tarifvertrag.

Schönen Gruß,
Thorsten.

Danke für die schnelle Antwort, Thorsten!

Wenn der Arbeitgeber also nicht zahlt, kann man den Betrag im Rahmen der Steuererklärung direkt beim Finanzamt geltend machen? Wie denn? Selbst eine Reisekostenabrechnung erstellen und der Jahreserklärung beifügen?

Un d was, wenn ich nun einen Teil des Betrages erstattet bekomme, kann ich dann gegenüber dem Fianzamt nur den Rest geltend machen?

Vielen Dank für weitere Antworten!

Ja, völlig richtig.

Schönen Gruß,
Thorsten

Hallo

Nach meinem Wissem sind die Verpflegungssätze eine freiwillige Leistung der AG . Er muss gar keinen zahlen .

MFG
B.T.