Hallo zusammen,
ich habe für drei Tage eine kurzfristige Beschäftigung angenommen. Dabei handelte es sich um eine Reisetätigkeit. Ich war an den drei Tagen zusammenhängend von der Arbeitsstätte entfernt unterwegs.
Kann ich hier über eine Reisekostenabrechnung wie ein „normaler Mitarbeiter“ die üblichen gesetzlichen Sätze für Verplegungsmehraufwendungen geltend machen?
In der Lohnabrechnung will man mich mit einer Verpflegungspauschale von EUR 5,-- pro Tag abspeisen. Tatsächlich wären es nach meiner Rechnung EUR 42,–.
Gleiche Rechtsgrundlage für kurzfristig Beschäftigte?
Danke für Ihre / Eure Hilfe!