Verpflegungspauschale vergessen Steuererklärung

Hallo! Ich wusste nicht, dass ein Bauarbeiter die Verpflegungspauschale steuerlich absetzen kann, da es im EstG heißt: „…vorübergehende auswärtige Tätigkeit“ und ich der Ansicht war, dass der Beruf des Bauarbeiters darin besteht, selbstverständlich immer auswärtig tätig zu sein. Kann ich die Verpflegungspauschale der Vorjahre bei der nächsten Steuererklärung angeben? Es handelt sich ja für vier Jahr um mehrere tausend Euro?! Das wäre sehr sehr sehr sehr ärgerlich.

Vielen Dank!

hallo,

wenn die steuerbescheide erstellt (versendet) wurden und die widerspruchsfrist abgelaufen ist, geht nichts mehr rückwirkend.
eine wiederaufnahme wäre nur in seltenen und äußerst eng definierten grenzen machbar, dann aber auch nur für einzelfälle und nicht für eine ganze „serie“ von steuerbescheiden. eine solche möglichkeit sehe ich hier nicht.

saludos, borito

Hallo,

hm, das wird schwierig, weil die Steuerbescheide ja schon gültig sind, und das FA ungern Geld rausrückt.
Versuchen kannst Du’s, mit der „Begründung“ daß Du ja kein Steuer-Fachmann bist und das nicht wußtest.
Vorteilhaft wär dabei natürlich jemand, der sich juristisch damit auskennt.
Und zukünftig nicht zum Vorteil des FA denken :wink:
Wenn Du Ausgaben hast, hast Du sie, streichen kann das FA immernoch, falls es sie für nicht absetzbar hält.
Die sollen ja auch was zu tun haben für ihr Geld.

Viele Grüße

Paola

Solange der Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist, lohnt es sich noch das nachzuholen. Frag doch einfach mal beim zuständigen Beamten im Finanzamt nach, welche Möglichkeiten es da noch gibt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Leute oft sehr kooperativ sind.
Und : Die „mehreren tausend Euro“ gibt es ja nicht ausgezahlt, sondern die werden vom Gesamteinkommen abgezogen, so dass man darauf keine Steuer zahlt. Dann ist es nicht mehr ganz so ärgerlich :wink: