Verpflegungspauschale Vorjahre vergessen

Hallo! Ich wusste nicht, dass ein Bauarbeiter die Verpflegungspauschale steuerlich absetzen kann, da es im EstG heißt: „…vorübergehende auswärtige Tätigkeit“ und ich der Ansicht war, dass der Beruf des Bauarbeiter darin besteht, selbstverständlich immer auswärtig tätig zu sein. Kann ich die Verpflegungspauschale der Vorjahre bei der nächsten Steuererklärung angeben? Es handelt sich ja für vier Jahr um mehrere tausend Euro?! Ds as wäre sehr sehr sehr sehr ärgerlich.

Vielen Dank!