Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
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Ein Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber zu einer 5-tägigen Fortbildung geschickt. Der AG rechnet die Hotelkosten inkl. 3 Mahlenzeiten und einer bestimmten Anzahl Getränke pro Tag direkt mit dem Hotel ab. Dürfte der AN trotzdem die Verpflegungspauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen?
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Aus eigener Berufstätigkeit kenne ich das nur so, dass die Verpflegungspauschale über den Arbeitgeber gezahlt wird und dann um die Mahlzeiten gekürzt wird. Was ist aber wenn der Arbeitgeber die Verpflegungspauschale generell nicht zahlt? Müssten bei der Steuererklärung dann auch Mahlzeiten abgezogen werden so wie man es machen würde wenn die Pauschale direkt mit dem AG abgerechnet wird?
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Und ich habe etwas gelesen, dass die vom AG bezahlten Mahlzeiten dann auch besteuert werden müssten? Hab ich das richtig verstanden? Und wie wird das in der Praxis gemacht? Müssten diese Beträge dann auf dem Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung angegeben werden vom AG?
Gruß
Christina