Verpflegungspauschale wenn AG Hotel zahlt?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

  1. Ein Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber zu einer 5-tägigen Fortbildung geschickt. Der AG rechnet die Hotelkosten inkl. 3 Mahlenzeiten und einer bestimmten Anzahl Getränke pro Tag direkt mit dem Hotel ab. Dürfte der AN trotzdem die Verpflegungspauschale in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen?

  2. Aus eigener Berufstätigkeit kenne ich das nur so, dass die Verpflegungspauschale über den Arbeitgeber gezahlt wird und dann um die Mahlzeiten gekürzt wird. Was ist aber wenn der Arbeitgeber die Verpflegungspauschale generell nicht zahlt? Müssten bei der Steuererklärung dann auch Mahlzeiten abgezogen werden so wie man es machen würde wenn die Pauschale direkt mit dem AG abgerechnet wird?

  3. Und ich habe etwas gelesen, dass die vom AG bezahlten Mahlzeiten dann auch besteuert werden müssten? Hab ich das richtig verstanden? Und wie wird das in der Praxis gemacht? Müssten diese Beträge dann auf dem Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung angegeben werden vom AG?

Gruß
Christina

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

  1. Ein Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber zu einer 5-tägigen
    Fortbildung geschickt. Der AG rechnet die Hotelkosten inkl. 3
    Mahlenzeiten und einer bestimmten Anzahl Getränke pro Tag
    direkt mit dem Hotel ab. Dürfte der AN trotzdem die
    Verpflegungspauschale in der Steuererklärung als
    Werbungskosten geltend machen?

„Verpflegungsmehraufwand umfasst die zusätzlichen Kosten, die eine Person deswegen zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann.“
Wo bitte sind beim genannten Beispiel die zusätzlichen Kosten des AN, wenn der AG die Kosten bezahlt?
Wenn der AG die Kosten erstattet bzw. bezahlt hat (steuerfrei!), kann man diese nicht noch einmal im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzen.

  1. Aus eigener Berufstätigkeit kenne ich das nur so, dass die
    Verpflegungspauschale über den Arbeitgeber gezahlt wird und
    dann um die Mahlzeiten gekürzt wird. Was ist aber wenn der
    Arbeitgeber die Verpflegungspauschale generell nicht zahlt?
    Müssten bei der Steuererklärung dann auch Mahlzeiten abgezogen
    werden so wie man es machen würde wenn die Pauschale direkt
    mit dem AG abgerechnet wird?

Das verstehe ich jetzt nicht, wie du das meinst. Entweder man erhält eine Kostenerstattung vom AG oder man kann die Kosten eben als Werbungskosten angeben (auch einen evtl. Differenzbetrag zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und der Auszahlung des AG).

  1. Und ich habe etwas gelesen, dass die vom AG bezahlten
    Mahlzeiten dann auch besteuert werden müssten?

Erhält man komplett kostenlose Verpflegung, so wird dies als geldwerter Vorteil angesehen und in bestimmter Höhe berücksichtigt.
Bei uns wird dies automatisch durch den Arbeitgeber bei der Gehaltszahlung verrechnet.

Beatrix