Verpflegungspauschale wenn Essen+Schlafen bezahlt?

Hallo,

angenommen eine Dienstreise startet am montag morgen um 8 uhr und endet am Mittwoch um 20 Uhr.
Der Aufenthalt und die Übernachtung finden in Deutschland statt.
Verpflegung ist auch dabei Frühstück,Mittagessen,Abendessen.
Wenn die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, also quasi einfach die Hotelrechnung bezahlt wurde, steht einem Arbeitnehmer nicht noch die Tagesverpflegungspauschale von 24 Euro zu? Oder Auslösung?

Danke

Hallo,

Wenn die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, also quasi
einfach die Hotelrechnung bezahlt wurde, steht einem
Arbeitnehmer nicht noch die Tagesverpflegungspauschale von 24
Euro zu? Oder Auslösung?

Hallo josef, das kommt darauf an, was vertraglich/tarifvertraglich (oder wie auch immer) bei euch zu dem Thema geregelt ist.

MfG

Wie ist es bei der IG-Metall?

Wie ist es bei der IG-Metall?

Ich weiß nicht wie viele Tarifverträge die abgeschlossen haben und was die so alles beinhalten. FAQ:1989

Bist du dort Mitglied? Wenn ja, dann geben die dir sicher gerne Auskunft.

Hallo josef,

Verpflegung ist auch dabei Frühstück,Mittagessen,Abendessen.
Wenn die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, also quasi
einfach die Hotelrechnung bezahlt wurde, steht einem
Arbeitnehmer nicht noch die Tagesverpflegungspauschale von 24
Euro zu? Oder Auslösung?

Da sich die Pauschale „Verpflegungsmehraufwand“ nennt, würde ich bei Deinem Arbeitgeber tunlichst nachfragen. Bei meinem z.B. habe ich durchaus das Recht, Verpflegungsmehraufwand in beliebiger(!) Höhe einzureichen (also über die steuerlichen Pauschbeträge hinweg), aber: Ich muss ihn per Einzelbeleg nachweisen. Wo kein Beleg, da auch kein Ersatz … Das ist bei uns in einer Reiserichtlinie so geregelt.

Grüße
Jürgen

Hallo,

angenommen eine Dienstreise startet am montag morgen um 8 uhr
und endet am Mittwoch um 20 Uhr.
Der Aufenthalt und die Übernachtung finden in Deutschland
statt.
Verpflegung ist auch dabei Frühstück,Mittagessen,Abendessen.
Wenn die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, also quasi
einfach die Hotelrechnung bezahlt wurde, steht einem
Arbeitnehmer nicht noch die Tagesverpflegungspauschale von 24
Euro zu? Oder Auslösung?

Hallo Josef,

wie hier schon gesagt, was von deinem Arbeitgeber an dich gezahlt wird, wird individuell vereinbart.

Die Unternehmen gehen häufig von dem steuerlich absetzbaren Verpflegungsmehraufwand aus, den sie auch auszahlen. Der ist - soweit ich weiss immer noch aktuell - bei mind. 8 Std. Abwesenheit 6,-- Euro, bei mind. 14. Std. Abwesenheit 12,-- und bei 24std. Abwesenheit 24,-- Euro.

D.h., auf dein Beispiel angewendet: Mo. von 8-0 h, 16 Std. = 12,-- Euro, Dienstag 24 Std. = 24,-- und Mittwoch, 0-20 h = 12,-- Euro. Insgesamt 48,-- Euro steuerlich absetzbar.

Wenn die Firma dass nicht an den Reisenden auszahlt, kann dieser die Beträge in der eigenen Steuererklärung steuerlich geltend machen. Da Reisekosten aber unter die Pauschale fallen, müsste man erst einmal einiger dieser Reisen machen, um darüber zu kommen und die Beträge wirklich ausgezahlt zu erhalten (vom Finanzamt).

Gruß
Nita