Hallo,
ich habe Aufstellungen gefunden wo es folgendermaßen heißt:
…an Verpflegungspauschale steht dem Steuerpflichtigen
folgendes zu:
Bei einer Abwesenheit von über 8 Std. ==> 6 EUR
bei einer Abwesenheit von über 14 Std. ==> 12 EUR
usw.
Ich stelle mir nun folgenden Sachverhalt vor:
Die fleißige Industriekauffrau macht Ihre Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin.
Um 8.00 verläßt sie das Haus und fährt zur Arbeit. Gegen 16:00 Uhr macht sie Feierabend und fährt nach 30 min Pause direkt zur Weiterbildungseinrichtung.
Zu Hause kommt sie um ca. 21:00 Uhr an.
Wann würde die Abwesenheitszeit anfagen zu laufen?
Ab 8:00 Uhr morgens, oder erst nach Feierabend um 16:00 Uhr?
Beste Grüße
Gabriela
Servus,
beruflich veranlasste Abwesenheit wird immer von Wohnungstür zu Wohnungstür gerechnet, soweit dazwischen nichts privat Veranlasstes stattfindet - was hier offenbar nicht der Fall ist.
(nochn Hinweis vom Deutschfän: Siezen brauchst Du uns nicht, und meine Weiterbildung macht die beschriebene Person auch nicht - sie macht also i hre Weiterbildung)
Schöne Grüße
MM
(nochn Hinweis vom Deutschfän: Siezen brauchst Du uns nicht,
und meine Weiterbildung macht die beschriebene Person auch
nicht - sie macht also i hre Weiterbildung)
Hallo lieber Deutschfän,
selbstverständlich hast Du Recht „ihre“ schreibt man in diesem Fall klein. Danke für den Hinweis. Demnächst passe ich besser auf Groß/Kleinschreibung auf
)
Viele Grüße
Gabriela
@ Martin May
da widersprechen Sie ja Ihrer damaligen richtigen Aussage:
/t/fortbildungskosten-verpflegungsmehraufwand/2438394
@ gabriela
Natürlich zählt die Abwesenheit erst ab Verlassen der regelmäßigen Arbeitsstätte (16.00 Uhr).
Oerdiz