Servus allerseits,
also für Arbeitnehmer lassen sich für bestimmte Abwesenheitszeiträume lt. LStR 39 bestimmte Pauschalen als Werbungskosten ansetzen.
Gilt dies auch für Unternehmer?
Angenommen der UN XY betreibt ein Gewerbe mit „erlaubnisfreien Dienstleistungen“. Im Rahmen seiner Tätigkeit ist er regelmäßig mehr als 8 Stunden (täglich) von dem Sitz seines Unternehmens unterwegs. Entstehen hier nur tatsächliche Kosten oder könnte man die Pauschalen nach der o.g. Richtlinie ansetzen?