Verpflegungspauschalen

Hallo zusammen,

wie ist es denn mit den Verpflegungspauschalen bei der Steuer. Wenn der Arbeitnehmer nach jedem Außendiensteinsatz seine Kosten (Benzin, Übernachtung, Parken, etc.) und die Verpflegungspauschale vom Unternehmen erhält muss er diese in der Steuer nicht mehr mit angeben (Analge N) oder? Ansonsten hätte er es ja „doppelt erhalten“, oder?

Grüße
Mike

Servus,

wegen „doppelt erhalten“: Es ist ein hartnäckiges Gerücht, dass 100 € Werbungskosten zu 100 € ESt-Minderung führten. Das wird aber auch durch ständige Wiederholung nicht richtig.

Wegen „angeben“: Guck mal die Anlage N an: Da wird man bei der Hand genommen und am Ende der Zusammenstellung der Kosten gefragt, wie wiel vom Arbeitgeber erstattet worden ist.

Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung steuerfrei erstattete Beträge angeführt sind, aber keine Kosten in der Anlage N erklärt sind, wird (manchmal, nicht immer - die Wege des Herrn sind verschieden) der erstattete Betrag dem Steuerbrutto zugerechnet.

Es ist jedenfalls einfacher, wenn von vornherein sowohl die entstandenen Kosten als auch die erhaltenen Erstattungen erklärt werden. Das nützt auch, wenn der Arbeitgeber die Erstattungen nicht bescheinigt hat und das bei einer LSt-Außenprüfung von einem Übereifrigen in Kontrollmitteilungen aufgenommen wird.

Schöne Grüße

MM

Angenommen hier steht nichts auf der Lohnsteuerbescheinigung unter „steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstötigkeit“, dann würde man das eh alles über die Anlage N voll erfassen. Dann hätte man die Steuervergünstigung obwohl man die Koten vom AG erstattet bekam. Ist komisch, aber rein formel korrekt, oder? Steuerbetrug?

Mike

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