Servus,
wegen „doppelt erhalten“: Es ist ein hartnäckiges Gerücht, dass 100 € Werbungskosten zu 100 € ESt-Minderung führten. Das wird aber auch durch ständige Wiederholung nicht richtig.
Wegen „angeben“: Guck mal die Anlage N an: Da wird man bei der Hand genommen und am Ende der Zusammenstellung der Kosten gefragt, wie wiel vom Arbeitgeber erstattet worden ist.
Wenn auf der Lohnsteuerbescheinigung steuerfrei erstattete Beträge angeführt sind, aber keine Kosten in der Anlage N erklärt sind, wird (manchmal, nicht immer - die Wege des Herrn sind verschieden) der erstattete Betrag dem Steuerbrutto zugerechnet.
Es ist jedenfalls einfacher, wenn von vornherein sowohl die entstandenen Kosten als auch die erhaltenen Erstattungen erklärt werden. Das nützt auch, wenn der Arbeitgeber die Erstattungen nicht bescheinigt hat und das bei einer LSt-Außenprüfung von einem Übereifrigen in Kontrollmitteilungen aufgenommen wird.
Schöne Grüße
MM