Verpflegungspauschbeträge nachweisen

Hallo,

ein Angestellter arbeitet im Außendienst und ist täglich meistens mehr als 8 Std. mit dem Auto unterwegs. Das entspricht 6 Eur Verpflegungspauschale, wenn ich mir so die Tabellen ansehe die ich ergoogelt habe.

Der Arbeitgeber zahlt keine Verpflegungspauschbeträge.

Wenn ich es richtig verstehe kann der Arbeitnehmer dies aber selber steuerlich geltend machen, aber wie beweist man das? Muß man das überhaupt? Ohne Fahrtenbuch stelle ich mir das sehr schwer vor.

Oder kann man hier schätzen von 5 Arbeitstagen sind es i.d.R. 4 Tage > 8 Std., also hochrechnen aufs Jahr !?

Funktioniert das so einfach?

Vielen Dank schonmal für die tollen Antworten. :wink:

Gruß
Jeff

Hallo

Der Arbeitgeber sollte dies bestätigen, wieviel Tage er an mehr als 8 Stunden „unterwegs“ war und dass keine Steuerfreien Verpflegungszuschüsse ausgezahlt wurden.

Gruß

Jörg

Hallo Jeff,

IMHO müssen die Reisen nicht „bewiesen“ sondern nur „glaubwürdig“ gemacht werden.

Ich (als Selbständiger) handhabe es so, daß ich (früher von Hand, heute per PC) Listen über die Dienstreisen schreibe mit allen relevanten Angaben. Sofern ich irgendwelche Schriftstücke/Belege habe (Einladungen oder Tagesordungen zu Sitzungen; Terminbestätigungen; Quittungen, z.B. Restaurant, Tanken, Maut; Ausdrucke des Routenplaners) lege ich diese den Listen als Anlage bei.

Das Finanzamt hat mich in „grauer Vorzeit“ zweimal aufgefordert Belege für die - zeitweise im Verhältnis zum Umsatz recht exorbitanten - Reisekosten vorzulegen. Beides mal bekam ich meine Aufzeichnungen nebst Anlagen ohne Vorbehalte zurück. Seitdem haben Sie meine Reisekosten nie wieder in Zweifel gezogen.

HTH
Conrad