Verpflegungspausche

Moin!

Wie viel muss von einer der Verpflegungspauschale (bei Dienstreisen im Inland) abgezogen werden, wenn die Übernachtung inklusive Frühstück war und wenn man zum Abendessen
eingeladen wird?

Viele Grüße Stefanie

Moin Stefanie,

für die Einladung zum Abendessen muss nichts abgezogen werden, falls die Einladung nicht durch den Arbeitgeber erfolgt ist und niemand anders (Geschäftspartner) dabei war.

Für das Frühstück im Hotel generell 4,50 €; wenn die Verabreichung des Frühstücks durch den Arbeitgeber veranlasst war (z.B. zentrale Buchung durch die Verwaltung des Unternehmens), genügt der Abzug des Sachbezugswertes von (2007) 1,50 €.

Schöne Grüße

MM