Welchen Verpflegungssatz bekommen Angestellte die z.b. in Österreich wohnen und arbeiten aber in Deutschland angestellt sind ?
LG
B.T.
Welchen Verpflegungssatz bekommen Angestellte die z.b. in Österreich wohnen und arbeiten aber in Deutschland angestellt sind ?
LG
B.T.
gar keinen, wenn diese nicht auf Dienst/Fortbildungsreise sind.
Und außerdem kommt es darauf an wo genau diese in Deutschland angestellt sind - welches Reisekostengesetz dafür gilt
MFG
Kurz
Sehr geehrter Hr. Kurz
Vielen Dank für Ihre Antwort . Der Mitarbeiter ist ausschlieslich im Aussendienst tätig und bekommt daher
Verpflegungspauschale . Nur welche ?
Gruss
B.T.
Guten Tag B.T.,
leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, weil zu viele Details fehlen:
Ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrer Personalverwaltung nach dem Verpflegungssatz zu erkundigen. Alternativ können Sie auch in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen. Sofern dort auf in Bezug auf Reisekosten ein Gesetz, eine Verordnung oder einen Tarifvertrag verwiesen wird, dann bitte dort nachschlagen.
Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling
Tagegeld nach dem entsprechenden Reisekostengesetz für Österreich
Sehr geehrter Hr. Fröhling
Er ist Östereicher;
Er ist in der freien Wirtschaft angestellt
Er lebt und arbeitet in Österreich
ist aber bei einer Firma in Deutschland angestellt .
MFG
B.T.
Vielen Dank !!!
Tagegeld nach dem entsprechenden Reisekostengesetz für
Österreich
Guten Tag B.T.,
ich danke für die zusätzlichen Informationen.
Leider blieb eine Frage unbeantwortet: Geht es um die Verpflegung während einer Dienstreise? Falls ja: Wo hin und wie lange ging die Dienstreise?
Ich empfehle Ihnen sich bei Ihrer Personalverwaltung nach dem Verpflegungssatz zu erkundigen. Alternativ können Sie auch in Ihrem Arbeitsvertrag nachlesen. Sofern dort in Bezug auf Reisekosten auf ein Gesetz, eine Verordnung oder einen Tarifvertrag verwiesen wird, dann bitte dort nachschlagen.
Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling
Vielen Dank Hr. Fröhling
Er arbeitet in Österreich und wohnt auch dort .
Er ist aber für eine Firma mit Sitz in Deutschland tätig . So etwas wie eine Personalverwaltung gibt es nicht und im Arbeitesvertrag steht auch nichts
MFG
B.T.
Hallo Hr. Fröhling
Ja es ist eine Dienstreise . Er ist im Aussendienst tätig .
MFG
B.T.
Guten Tag B.T.,
wenn in dem Arbeitsvertrag des Angestellten nichts über Reisekostenvergütung steht und wenn er auch nicht nach Tarifvertrag entlohnt wird, dann bedeutet das im ungünstigsten Fall, daß er keinen Anspruch auf Reisekostenvergütung hat.
Da keine Personalverwaltung existiert, nehme ich an daß es sich um ein eher kleines Unternehmen mit flacher Hierarchie handelt. Demnach ist die Höhe einer Reisekostenvergütung am besten in direkten Gesprächen mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.
Als Richtlinie können beispielsweise die Beträge des deutschen Einkommensteuerrechts genommen werden: für Verpflegung täglich bis zu 24,00 EUR im Inland und bis zu 30,00 EUR in Österreich. Bindend ist das für Zahlungen durch den Arbeitgeber allerdings nicht.
Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling
Hallo Thorsten
Vielen Dank !
MFG
B.T.