Verpflegungstagessatz bei Unbewohnbarkeit

Hallo zusammen,

gibt es eigentlich einen festen Tagessatz für die Verpflegung (ich meine jetzt nur Essen+Trinken, nicht evtl. Hotelkosten) die man einem Mieter zahlen muß, wenn dieser wegen einer Sanierung die Wohnung nicht bewohnen kann? Ich finde im Netz überhaupt nichts dazu.

Über einen hilfreichen Tipp wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße,

Stefan

Dazu ist mir bislang ebenfalls nichts bekannt.

M.E. wäre der steuerliche Pauschalsatz > Verpflegungs mehr aufwand ein Anhaltspunkt, da ja auch der Mieter bei Verpflegung in seiner eigenen Wohnung Ausgaben für Verpflegung hätte …
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/managem…

… oder der Pauschalsatz Eigentanteil des Versicherten bei Krankenhausaufenthalt - der dient ja auch dazu, den im Krankenhaus liegenden nicht besser zu stellen, als jemand der sich zuhause selbst und auf eigene Kosten verpflegen muss.
http://www.aok.de/bund/gesundheitsreform/zuzahlungss…

Demnach scheinen also zwischen 10-12 Euro als Mehr aufwand angemessen …
(die steuerlichen 24€ schließen ja Übernachtungsmehraufwand mit ein)

… oder ein Hotel-/Pensionszimmer MIT Kochgelegenheit/Kühlschrank zur Verfügung stellen, damit eben KEIN Mehraufwand entsteht