Hallo Experten,
Person A möchte seine Steuererklärung programmgestützt mit Prog1 erledigen.
Person A hat das Prog1 für die Steuererklärung für 2007 und die aktuelle Version für 2008.
Person A hat von seiner Firma „steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit“, die auf dem Steuerbescheid unter Zeile 20 stehen, in beiden Jahren bekommen.
In der Prog1 Version für 2007 müssen alle Dienstreisen, die Person A im Jahr 2007 gemacht hat, angegeben werden, damit das Prog1 richtig kalkuliert.
Wenn dort keine Angaben gemacht werden, kalkuliert das Prog1 die Bezüge mit zu den Einkommen und berechnet dementsprechend die Steuer.
Es wird auch eine entsprechende Warnung vom Programm ausgegeben, das dort keine Angaben gemacht wurden, obwohl man Geld bezogen hat.
In der Prog1 Version für 2008 müssen die Dienstreisen aber nicht mehr angegeben werden, zumindest ändert sich nichts an der Kalkulation, wenn man diese dort doch angibt. Es wird auch keine Warnung angezeigt, wenn man keine Angaben macht, so wie bei der Version für 2007.
Beide Prog1 Versionen sind auf dem aktuellsten Stand.
Nun steht Person A ein „wenig auf dem Schlauch“ und ist sich nicht sicher, ob er die Angaben machen muss und mit wie viel Steuerersparnis er rechnen kann. Und welche Prog1 Version denn nun richtig rechnet.
Vielen DANK für eure Hilfe!
Servus,
wenn in Zeile 20 der Lohnsteuerbescheinigung steuerfreie Zuschüsse ausgewiesen sind, aber in der Einkommensteuererklärung keine entsprechenden Aufwendungen als Werbungskosten ausgewiesen werden, werden die erhaltenen Zuschüsse bei der Veranlagung dem Steuerbrutto hinzugerechnet.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also so, wie es in der Prog1 Version für 2007 ist.
Aber wieso warnt dann nicht die neuere Version, genauso wie die ältere Version?
Kann das jemand bestätigen, dass es wirklich so ist?
Keine Ahnung, ich würd den Hersteller fragen.
Eventuell hats 2008 auch nur keine Auswirkung?!
Servus,
bei der Veranlagung zur ESt kümmert sich die Verwaltung nicht darum, welche Tools von welchem Softwarehersteller eingebaut werden. Am klarsten und einfachsten ist es, wenn man für ESt-Erklärungen die Software „Elster“ verwendet, die von der Finanzverwaltung gratis zur Verfügung gestellt wird. Wenn ich bei Kollegen über ESt-Erklärungen drüberschau, die sie mit allen möglichen Anwendungen gemacht haben, wird mir jedesmal ein bissel schwindelig, was für einen Wust an Zeugs man rund um eine banale Arbeitnehmer-ESt-Erklärung aufbauen kann, und welche Berge von Papier man daraus ausdrucken kann.
Für die Veranlagung ist es auch ganz belanglos, welche Vorschau eine Software gerechnet hat, entscheidend ist die ESt-Erklärung und der Sachverhalt.
Die Verwaltung stützt sich bei der Veranlagung im wesentlichen auf das EStG (in diesem Fall §§ 8 Abs 1 und 9 Abs 1) und in diesem Fall die LStR, konkret Abschnitt 9.4 - 9.9, hier zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2008.html
Genügen diese Quellen als Bestätigung?
Schöne Grüße
MM