Verpflegungszuschuss

Hallo,
AG zahlte bisher immer einen Verpflegungszuschuß, wenn AN auswärtig war.(im darauffolgenden Monat mit Lohnabrechnung)

Nun zieht der AG dies wieder vom Lohn ab (deklariert als Barvorschuss). Wenn AN am Montag auf Montage fährt, bekommt er für die Woche das Geld bar auf die Hand.
In der Abrechnung des Folgemonats steht Verpflegungszuschuß Summe x (im oberen Teil der Lohnabrechnung)
Nach sämtlichen Abzügen etc. wird auch diese Summe dann im unteren Teil als Barvorschuss abgezogen.
Am Ende heißt dies ja, der AG zahlt keinen Verpflegungszuschuss mehr.
Hoffe, ist verständlich geschrieben. Kann er dies einfach so machen?
Danke

Servus Ingo,

dieser Lesefehler ist vielleicht der häufigste bei der Lektüre von Lohnabrechnungen.

Der Zuschuss wird nicht bloß unten als Barvorschuss abgezogen, sondern auch oben beim Brutto dazugezählt. Er wird also unverändert bezahlt, genau wie vorher, aber formal korrekt ausgewiesen. Der Abzug des Barvorschusses entspricht dem Geld, das bar bezahlt worden ist. Wenn der Zuschuss bloß oben dazugerechnet würde, aber nicht vom Netto abgesetzt würde, würde er doppelt bezahlt: Einmal bar, und einmal als Überweisung mit dem Gehalt. Abzug heißt an dieser Stelle bloß: „Ist bereits bezahlt, kommt nicht zur Gehaltsüberweisung hinzu“.

Den vorliegenden Angaben ist nicht zu entnehmen, ob mit der Veränderung eventuell auch eine Versteuerung verbunden ist. Das kann man auf der Abrechnung erkennen, indem man das ausgewiesene Gesamtbrutto mit dem Steuerbrutto und dem SV-Brutto vergleicht.

Gründe für eine Versteuerung wären z.B., dass die Auslösung in dieser Höhe nicht steuerfrei erstattet werden darf, oder auch, dass dafür keine ausreichenden Nachweise vorliegen. Vielleicht auch Rationalisierung beim AG: Je nach Sachlage verursacht die Bearbeitung einer Monats-Reisekostenabrechnung leicht 40-50€ Aufwand. Wenn keine vertragliche (tarifliche…) Verpflichtung besteht, liegt es nahe, als Allererstes solche extrem aufwendigen Schnörkel wie Essenszuschüsse, Verpflegungszuschuss etc. ganz schlicht ins Steuerbrutto aufzunehmen. Was an der Besteuerung nichts ändert, allerdings an der Belastung mit SV- und KV-Beiträgen.

Aber vor Beschwerden unbedingt prüfen, ob denn das Steuer- und SV-Brutto tatsächlich anders ist als bisher. Im Gesamtbrutto kann alles mögliche drin sein, steuerfreie Bezüge, Einmalzahlungen, Gehaltsumwandlungen, Direktversicherungen, Sachbezüge jeder Art etc. etc.

Kann es sein, dass in der letzten Zeit eine Sozialversicherungs- oder Lohnsteueraußenprüfung stattgefunden hat?

Schöne Grüße

MM