Verpflichtende Impfberatung für Kindergartenkinder-Auslegung eines Paragraphen aus Infektionsschutzgesetz

Im Infektionsschutzgesetz wurde 2015 folgender Absatz eingeführt:

§ 34 Abs. 10a IfSG
Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, benachrichtigt die Leitung der Kindertageseinrichtung das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, und übermittelt dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben. Das Gesundheitsamt kann die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden. …"

Nun gehen meine Kinder schon seit 2015 und seit 2016 in diese Kita. Vor Eintritt hat keiner nach der Bescheinigung gefragt, plötzlich taucht jetzt dazu eine Aufforderung auf.
Darin heißt es:

nach dem Infektionsschutzgesetz haben Sie einen Nachweis darüber zu erbringen, dass eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Diese Beratung muss zeitnah erfolgen.
Den Passus, dass das alles vor Eintritt in die Kita hätte sein sollte, hat die Kita einfach mal entfernt.

Ich ärgere mich darüber, dass hier ein Gesetz umgeschrieben wird und Eltern, die nicht so penetrant hinterfragen wie ich, unter Druck geraten. Meiner Meinung nach mit falschen zurechtgerückten Fakten.

Bin ich verpflichtet, die Bescheinigung jetzt noch abzugeben, nur weil die Kita das damals verpennt hat?

Danke !!

hi,

ist es möglich, dass du hier den Nachweis und die Beratung verwechselst?

Ich lese im Text, dass der Nachweis bei Erstaufnahme zu erbringen ist. Betonung auch auf ‚zu erbringen‘.
Davor sollte nur die Beratung stattfinden und eben diese Beratung ist nachzuweisen.

Das weglassen des Passus empfinde ich eher als entschärfend, da den Eltern so nicht unter die Nase gerieben wird, dass dies hätte schon bei Erstaufnahme und nicht nun 2 Jahre später passieren sollen.

Zitiere mal den Punkt an dem steht, dass die Bescheinigung einzuholen ist. :wink:
Es wird vermutlich nur darauf hingewiesen, dass man das Gesundheitsamt nun informiert, wenn die Bescheinigung nicht (endlich) kommt.

grüße
lipi

Deine persönliche Meinung ist aber sehr wahrscheinlich keine Fachmeinung. Google ersetzt kein medizinisches Studium.

Davon mal ganz abgesehen gibt es so ein Gesetz und du hast dich schlicht daran zu halten. Dafür kann deine Kita auch nichts.

Hallo,
eigentlich möchte man wissen, ob alle U- Untersuchungen wahrgenommen wurden. In deren Rahmen wird man über Impfungen aufgeklärt.
Wo ist das Problem, das zu belegen?
Möchtest du im Gegenzug nicht ebenfalls, dass die Kinder, mit denen Deine zusammen kommen , gesund sind?
Mao

Es sieht mir schon danach aus, dass tatsächlich die Kita sich absichern möchte. Sehr wohl ließe sich nämlich sagen, dass sie etwas verpennt hat, indem sie sich nicht an das Gesundheitsamt gewandt und auch nicht ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist.

Es dürfte sich allerdings ohnehin nicht mehr wirklich nachholen lassen. Die Norm allein liest sich noch so, als würde die rechtzeitige Beratung genügen; in Verbindung mit der entsprechenden Strafnorm und vor allem angesichts des Zwecks dürfte aber auch die Nachweiserbringung noch vor Erstaufnahme erforderlich sein. Der Drops wäre demnach gelutscht. Zumal; ist ja „nur“ eine Beratung…

Grundsätzlich würde übrigens auch die personensorgeberechtigte Person selbst eine Ordnungswidrigkeit begehen; zu ihren Gunsten könnte man aber annehmen, dass sie zu jenem Zeitpunkt nichts von der Norm wusste, und verjährt dürfte es außerdem sein. Nicht so jedoch, was den Kindergarten selbst angeht.

Es kann aber auch sein, dass sie nach einer anderen Norm handeln; ist ja möglich, dass in eurem Landesgesetz etwas dazu steht. Auf die oben genannte Norm selbst bezogen meine ich, wie gesagt, dass es ohnehin nicht möglich ist, ihr „im Nachhinein“ zu entsprechen, siehe oben. Das einzig richtige wäre stattdessen, dass die Leitung das Gesundheitsamt informiert und dieses entscheidet dann, ob es selbst zu einer Beratung lädt; nur müsste die Kita dafür halt schlafende Hunde wecken und meint wohl, auf diese Weise zumindest moralisch korrekt noch drumherum zu kommen.

Schöne Grüße
Droitteur

Nein, man möchte nicht wissen, ob alle U-Untersuchungen wahrgenommen wurden, man möchte wissen, ob mein Kind geimpft ist und man versucht es über eine Alibiveranstaltung. Manchmal hab ich einfach Lust, mich querzustellen. Ich bin nicht gegen Impfungen, aber gegen Impfmobbing und dagegen, dass es zunimmt.
Ich habe was dagegen, dass jeder Pups in den Datenschutz fällt und so etwas nicht. Und wenn alle immer das Maul halten, wird man immer mehr gelenkt! Soweit zu meinen Gründen. Dazu will ich auch keine Meinung hören, denn die lenkt nur vom Thema ab!
Mein Problem ist, dass wir keine Impfberatung bekommen haben. Und ich das deswegen auch nicht bestätigen will, auch wenn vorbildlich das Kreuzchen im U-heft gemacht wurde.
Ein Aushändigen der gelben U-Heft Einleger durch die Vorzimmerdame des Kinderarztes ist in meinen Augen KEINE Impfberatung, wird von unserem Kinderarzt aber als solches deklariert und abgerechnet. Ich habe schlichtweg Lust, mir nicht jeden Mist gefallen zu lassen. Siehe oben

Ja, ich zitiere: „Bitte versäumen Sie nicht, uns den Beratungsnachweis innerhalb der nächsten 4 Wochen vorzulegen.“

für restliche Erklärungen siehe Antwort unter anderem Beitrag hier im Thema…

Der angeforderte Nachweis betrifft allerdings wirklich nur die Beratung. Daraus geht nicht hervor, ob das Kind geimpft ist. Auch verpflichtet die Vorschrift zur Beratung selbst nicht zur Impfung.

hi,

du hast von dem Text eine gänzlich andere Auffassung, daher ist es sinnvoll die Interpretation des Textes genau zu erläutern um deine Auffassung überhaupt zu verstehen.

Eltern A und B sind verpflichtet die Bescheinigung abzugeben.
Nun weist Kindertagestätte K sie darauf hin.

Was soll

daran ändern oder wie soll in dem Zusammenhang da etwas anderes zu verstehen sein, als genau das, was da steht. Eine Aufforderung den Nachweis vorzulegen.

Es würde in deinem Augen die Sache doch erheblich abkürzen, wenn A und B dem K klar sagen, dass sie den Nachweis nicht erbringen werden.
Wie gesagt, ich sehe es eher als Kulanz von K, dass mit der Meldung bisher gewartet wurde.
Du nennst es Versäumnis - kommt aber aufs gleiche raus.

grüße
lipi