Im Infektionsschutzgesetz wurde 2015 folgender Absatz eingeführt:
§ 34 Abs. 10a IfSG
Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, dass zeitnah vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, benachrichtigt die Leitung der Kindertageseinrichtung das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, und übermittelt dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben. Das Gesundheitsamt kann die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden. …"
Nun gehen meine Kinder schon seit 2015 und seit 2016 in diese Kita. Vor Eintritt hat keiner nach der Bescheinigung gefragt, plötzlich taucht jetzt dazu eine Aufforderung auf.
Darin heißt es:
nach dem Infektionsschutzgesetz haben Sie einen Nachweis darüber zu erbringen, dass eine ärztliche Beratung in Bezug auf einen vollständigen, altersgemäßen, ausreichenden Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Diese Beratung muss zeitnah erfolgen.
Den Passus, dass das alles vor Eintritt in die Kita hätte sein sollte, hat die Kita einfach mal entfernt.
Ich ärgere mich darüber, dass hier ein Gesetz umgeschrieben wird und Eltern, die nicht so penetrant hinterfragen wie ich, unter Druck geraten. Meiner Meinung nach mit falschen zurechtgerückten Fakten.
Bin ich verpflichtet, die Bescheinigung jetzt noch abzugeben, nur weil die Kita das damals verpennt hat?
Danke !!