Guten Tag,
unser Grundstück grenzt an einen Parkplatz (13 Parkflächen), der dem Inhaber der Gegenüberliegenden Wirtschaft gehört. Um auf unser Grundstück zu gelangen, ist es zwingend notwendig, über diesen besagten Parkplatz zu fahren. Es besteht ein im Grundbuch eingetragenes Überfahrtsrecht ! Nun ist dem Gastwirt das Schneeschippen seines Parkplatzes zu viel und stellt diese Dienstleistung uns rückwirkend für die Jahre 2007-2010 mit 5.000,- € in Rechnung. Meine Frage; zieht ein Überfahrtrecht auch Verpflichtungen mit sich ?!?
Recht herzlichen Dank und freundliche Grüße
Dennis Böhm