Verpflichtet Hartz IV ALLE zum Arbeiten

Hallo
die Frage klingt ein wenig komisch, die Zeile gab nicht mehr her.
Wenn jemand selbstständig ist und sein Einkommen reicht zusammen mit einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nicht aus um zu überleben, und er beantragt Hartz IV Geld, kann es dann angehen, dass seine Selbstständigkeit automatisch als nebenberufliche eingeordnet wird und er sich dazu verpflichten muß, jeden Job anzunehmen?
Mal abgesehen davon, dass kaum ein Arbeitgeber ein Interesse daran hätte so jemanden einzustellen, ist die Frage doch, ist das in Ordnung?
Was, wenn dieser Jemand innerhalb der Probezeit gekündigt wird und dann weder das eine noch das andere hat? Ist ja durchaus eine Überlegung! Vor allem, wenn die Gesundheit vorhersehen läßt, dass genau das passiert!
Weiß da wer was???
Danke schon mal vorab
Susanne

Hallo

du bist gezwungen jede Arbeit anzunehmen… ob dich aber ein AG einstellt ist eine ganz andere Frage :wink:

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Susanne,

sorry, meine Antwort mag klugschei**erisch klingen, aber eine selbstständige Tätigkeit plus Nebenbeschäftigung, die im Monat in Summe so wenig abwerfen, dass Du Hartz-berechtigt bist, ist denkwürdig. Das heisst, Deine Tätigkeit findet entweder nur wenige Stunden im Monat statt oder sie ist nicht wirklich erfolgreich. Wenn ersteres der Fall ist dann hindert die Person doch niemand daran, in der restlichen Zeit einen „echten“ Job zu machen. Wenn zweiteres wäre vielleicht mal ein Überdenken des Geschäftskonzeptes angebracht. Vielleicht gibt es Ergänzungen zum aktuellen Geschäftsmodell, Erweiterungen, Verlagerung wat auch immer. Nochmal sorry, das soll überhaupt kein Vorwurf an Dich sein - aber diese beiden Schlussfolgerungen drängen sich dem Aussenstehenden (und wahrscheinlich auch Deinem Hartz-IV-Bärater) irgendwie auf :wink:

Mal abgesehen davon, dass kaum ein Arbeitgeber ein Interesse
daran hätte so jemanden einzustellen,

Das ist ne gaaaanz andere Geschichte, die aber mit der rechtlichen Seite „daaaf der dat?“ nix zu tun hat :wink:

Was, wenn dieser Jemand innerhalb der Probezeit gekündigt wird
und dann weder das eine noch das andere hat? Ist ja durchaus
eine Überlegung! Vor allem, wenn die Gesundheit vorhersehen
läßt, dass genau das passiert!

Waow, das ist eine Argumentation die ich gegenüber meinem Hartz-Berater (oder wie die Kerle auch heissen) nur mit alleräusserster Vorsicht anwenden würde. Sprich, wenn Du eh bandscheibengeschädigt bist und sollst Spargel stechen, dann würde ich das durchaus mit einem ärztlichen Attest untermauern, dass Du das nicht kannst.

Wenn Du aber nur über „die Gesundheit“ und „vorhersehen“ redest, würde zumindest ich als Berater das sehr wenig einsehen. Sprich, wenn es für Dich Gründe gibt, dann stelle dieselben (Deinem Berater gegenüber, muss nicht hier sein!) klar und gut durch ärztliche Atteste untermauert dar!

Wenn Du aber dennoch die Befürchtung hegst, dass der feste Job nicht von Dauer sein wird, dann schraub doch die selbstständige und auch die Nebentätigkeit erstmal zurück und betreibe selbige „auf Sparflamme“ am Abend und Wochenende weiter solange bis Du sicher bist, auf welcher Schiene es weitergehen soll. Achtung: nicht vergessen den festen Arbeitgeber zu informieren.

*wink*

Petzi

Man kann auch mit dem Sachbearbeiter Glück haben
Hallo

du bist gezwungen jede Arbeit anzunehmen… ob dich aber ein
AG einstellt ist eine ganz andere Frage :wink:

Ich denke, es könnte theoretisch auch passieren, dass einer mit dem Sachbearbeiter Glück hat, indem der einem vielleicht nicht andauernd unnötige Jobangebote zuschustert, die den Selbständigen ja nur Zeit kosten und damit davon abhalten würden, sein Einkommen zu halten oder sogar noch etwas mehr zu verdienen.

Viele Grüße
Thea

Hallo Susanne,

sorry, meine Antwort mag klugschei**erisch klingen, aber eine
selbstständige Tätigkeit plus Nebenbeschäftigung, die im Monat
in Summe so wenig abwerfen, dass Du Hartz-berechtigt bist, ist
denkwürdig.

Nee, du, das geht vielen so. Da befinde ich mich in relativ guter Gesellschaft. Wenn ich einen Einkommenssteuerbescheid hätte, könnte ich Wohngeld beantragen, das wäre mehr und unkomplizierter, aber das WA zahlt nur bei nachweislich möglicher Selbstversorgung und das letzte was die wollen, ist meine Buchhaltung inspizieren. Und jetzt frag mal, wie viele Kleinunternehmer Wohngeld bekommen ---- und dann sag den Satz noch mal (tausche Hartz gegen Wohngeld)

Was, wenn dieser Jemand innerhalb der Probezeit gekündigt wird
und dann weder das eine noch das andere hat? Ist ja durchaus
eine Überlegung! Vor allem, wenn die Gesundheit vorhersehen
läßt, dass genau das passiert!

Waow, das ist eine Argumentation die ich gegenüber meinem
Hartz-Berater (oder wie die Kerle auch heissen) nur mit
alleräusserster Vorsicht anwenden würde. Sprich, wenn Du eh
bandscheibengeschädigt bist und sollst Spargel stechen, dann
würde ich das durchaus mit einem ärztlichen Attest
untermauern, dass Du das nicht kannst.

Ja klar, was glaubst du, dass ich völlig unberechtigt mal eben „Aua“ schreie weil ich keine Lust auf Arbeit habe???

Ich hab’s schon geahnt, mein Titel ist etwas unglücklich gewählt. Mir ging es darum, ob ich eine Widerspruchsmöglichkeit habe, wenn ich von meinem geringen Einkommen über den 1-€-Job, irgendeine andere Maßnahme oder einen (womöglich auch nur Teilzeitjob mit unwesentlich mehr Geld, dann aber während der Probezeit gefeuert, was bei Rheuma fast zwangsläufig passiert, denn ich halte mich kein halbes Jahr auf den Beinen) in einen Totalverlust katapultiert werde.
Aber das Argument, dass ich alles anzunehmen habe ist schon angekommen.
Gruß
Susanne

Hallo Susanne
was bei Rheuma

fast zwangsläufig passiert, denn ich halte mich kein halbes
Jahr auf den Beinen) in einen Totalverlust katapultiert werde.
Aber das Argument, dass ich alles anzunehmen habe ist schon
angekommen.

Das du Rheuma hast, ist im ersten Posting nicht erwähnt worden. das wirft ein ganz anderes Licht auf die Sache. Es interessiert aber die AA Leute meistens nicht, wenn ich drüber nachdenke , was für kranke Leute in meinem " Arbeitslager" Freibad dabei waren, dann fragt man sich allen Ernstes, ob die manchmal noch was merken. Wenn du es körperlich nicht kannst oder aber laaaaaange krank bist, fliegst du eh aus der Massnahme raus. Wenn du aber gar nicht mehr als arbeitfähig eingestuft wirst, hast du wieder ein anderes Problem: Du fliegts aus Onkel Hartz raus und musst wieder zum Sozialamt, mit der Konsequenz der weitaus schlechteren Nebenverdienstmöglichkeiten

Gruß
Susanne

LG
Mikesch

Hallo!

Mir ging es darum, ob ich eine
Widerspruchsmöglichkeit habe, wenn ich von meinem geringen
Einkommen über den 1-€-Job, irgendeine andere Maßnahme oder
einen (womöglich auch nur Teilzeitjob mit unwesentlich mehr
Geld, dann aber während der Probezeit gefeuert, was bei Rheuma
fast zwangsläufig passiert, denn ich halte mich kein halbes
Jahr auf den Beinen) in einen Totalverlust katapultiert werde.

Wirklich voll blöd. Auch wenn man einen 400-Euro-Job hat, muss man ihn aufgeben, um irgendwelche ineffektiven Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen.

Wenn mir das passieren würde, würde ich aber erstens zum Vorgesetzten gehen und mit dem sprechen, und wenn das nicht hilft, mich ans Landesarbeitsamt wenden.

Grundsätzlich haben die sicher die Auflage, dass die Maßnahmen sinnvoll sein müssen. Und für die Arbeitsagentur ist es ja wohl auch günstiger, wenn sie einem Arbeitslosen nur aufstockendes ALG II zahlen müssen als den kompletten Satz.

Viele Grüße
Thea