Verpflichtet Kind von Haus-/Wohnungstür abzuholen?

Hallo,

Gibt es eine rechtliche Verpflichtung das Kind direkt von der Tür abzuholen? Kann das gefordert werden auch wenn der Elternteil, der das Kind holen soll, keinen Führerschein sowie kein Auto besitzt, auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen ist und keine Option hat gefahren zu werden?

Danke vielmals.

Elternteil A bei dem das Kind lebt wohnt ausserhalb in einem Dorf, man ist mit Bus und Bahn mindestens 1,5 Stunden unterwegs und die Verbindungen in das Kaff sind allein unter der Woche schon fragwürdig. Bis man mit dem Kind (3) wieder zurück wäre wäre es schon später am Abend, da man es erst nach der Arbeit holen könnte.

Meinste nicht, dass du vielleicht wenigstens schreiben solltest um was es eigentlich geht?

Wer will wen warum zwingen ein Kind abzuholen?

Nochmal
Hallo,

Meinste nicht, dass du vielleicht wenigstens schreiben
solltest um was es eigentlich geht?

Wer will wen warum zwingen ein Kind abzuholen?

Elternteil A, bei dem das gemeinsame Kind lebt, fordert, dass der andere Elternteil B das Kind ab sofort von der Haus - bzw. Wohnungstür abholt.

Problem:

A wohnt ausserhalb in einem Dorf. B in der Stadt, besitzt weder Auto noch Führerschein und hat keine Option gefahren zu werden, ist somit auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Durch eine entsprechende Monatskarte kann B bis zu einem gewissen Punkt kostenfrei fahren. Alles was darüber hinaus ist muss bezahlt werden. (Ab diesem Punkt beginnt ein neuer Landkreis.)

A war zunächst einverstanden das Kind immer bis zu dem Punkt zu bringen wie B kostenlos fahren kann. Das bedeutete für A eine Autofahrt von 10 - 12 Minuten.

Nun soll B wie erwähnt das Kind direkt von zuhause abholen. Die Verbindungen zu dem Kaff sind allein unter der Woche schon katastrophal (von Sonn - und Feiertagen ganz zu schweigen) wie man bei Überprüfung heraus fand und B möchte nicht zwischen 2 Haltestellen 3 Stunden mit dem Kind in der Pampa stehen.

Aus dem Ort fährt zuletzt gegen 18:00 Uhr ein Bus wieder raus zum nächsten Bhf. Zu der Uhrzeit kommt B noch nicht mal an und hat das Kind noch nicht abgeholt geschweige denn sich mit A unterhalten.

A meint B ist dann verpflichtet jedesmal Geld für ein Taxi zu zahlen.

Die Eltern des Kindes sind nicht verheiratet gewesen, weiß nicht, ob das hierfür wichtig ist.

Hallo …

es gibt da keine gesetzlich Regelung auf welchen Wege ein Kind (zweier getrennter Partner) zum jeweils anderen Partner kommt den das Kind besucht.
Es gibt Kinder die in ein Flugzeug gesteckt werden und dann durch die Flugbegleiter…
Nur eins muss geklärt werden, dass das Kind ABSOLUT SICHER ankommt.
Das heißt eine Regelung Partner A bringt Kind zum Bahnhof odgl. wo es vom Partner B in Empfang genommen wird, ohne Ausnahme.

Das heißt, dass das Kind ständig unter Aufsicht von Partner A bzw. B ist und nicht allein in dem Alter irgendwo warten muss.

Bis man mit dem Kind (3) wieder zurück wäre wäre es schon später am :Abend, da man es erst nach der Arbeit holen könnte. (??)

Dann müsste man halt das Ganze dann am Wochenende …

Gruss Joe

Hallo,

die „normale“ Regel ist, dass der umgangsberechtigte Elternteil für das Holen und Bringen des Kindes zuständig ist.

Aaaabeeer es gibt auch Ausnahmen, wenn diese übliche Regelung nicht machbar ist. Das ist z. B., wenn das Kind hunderte von Kilometer entfernt wohnt, der Umgangselternteil hinfliegen muss, das Kind abholen muss und wieder zurückfliegen muss, obwohl es einen „Kinderbegleitservice“ der Fluglinie gibt. In solchen Fällen haben die Gerichte den Wohnelternteil schon verpflichtet, das Kind zum Flughafen zu bringen und dem Begleitservice zu übergeben. Flugkosten musste der Umgangselternteil tragen.

Wenn es keine unzumutbare Härte für den Wohnelternteil ist (weil er z. B. in dieser Zeit arbeitet, selbst keine Fahrtmöglichkeit hat o. ä.) muss er daran mitwirken, dass der Umgang funktioniert.

Du schreibst nicht, ob hier der Wohnelternteil die Möglichkeit hat, das Kind (evtl. gegen Erstattung der Benzinkosten) zu fahren.

Manche Richter achten auch darauf, wer die Entfernung (oder im gefragten Fall die Wohnung in der schwierigen Umgebung) verursacht hat.

Wenn man nicht gleich Gerichte bemühen will und der Wohnelternteil auch Probleme mit dem Kindertransport hat, sollte man die Umgangszeiten so legen, dass sie möglichst konform mit den öffentlichen Verkehrsmitteln liegen.

Damit diese Änderung der Umgangszeiten klappt das Jugendamt um Vermittlung bitten. Es ist ja auch für das Kind unzumutbar z. B. bei sehr schlechtem Wetter stundenlang auf den Bus zu warten.

Sollte aus Unvernunft eine Absprache nicht möglich sein, dann zum Gericht.

Gruß
Ingrid

Hallo,

Bis man mit dem Kind (3) wieder zurück wäre wäre es schon später am :Abend, da man es erst nach der Arbeit holen könnte. (??)

Dann müsste man halt das Ganze dann am Wochenende …

Gruss Joe

Man sieht sich ja immer für ein verlängertes Wochenende.

B müsste das Wochenende um einen Tag verkürzen, da sonntags gar keine Busse fahren und der Verbindung nach wäre man so spät zuhause, dass man mehr Zeit mit dem Fahren verbingen würde als mit irgendwelchen Aktivitäten.