Verpflichtet zum versicherten versand?

hallo,

bräuchte mal eine antwort von euch ganz dringend, ich man als gewerbetreibenter (bei ebay und co.) zu versicherten versand verpflichtet?
Frage es aufgrund einer Email

"Sie bieten Ihre Produkte über eBay mit einem unversicherten Versand an.

Aufgrund dieses Umstandes stehen uns vertragliche Schadenersatzansprüche als Wettebewerber von Ihnen sowie ein Anspruch auf Unterlassung gegen Sie zu.

Wir fordern Sie zukünftig zu unterlassen, den unversicherten Versand anzubieten."

Was sagt Ihr dazu?

Was sagt Ihr dazu?

Völliger Unsinn, denn niemand ist zum versichten Versand gezwungen. Der Versender kann sich selbst überlegen, ob er das Risiko eingeht oder nicht - eine Vorschrift darüber gibt es nicht.

Levay

Nicht verpflichtet!

Was sagt Ihr dazu?

Völliger Unsinn, denn niemand ist zum versichten Versand
gezwungen. Der Versender kann sich selbst überlegen, ob er das
Risiko eingeht oder nicht - eine Vorschrift darüber gibt es
nicht.

Auch Versender wie Otto oder Neckermann schicken ihre Ware unversichert ab.
Immer diese Neider auf Ebay…tststs…

Gruss
Krümel

Unter Umständen abmahnfähig
Hallo,

siehe http://www.internetrecht-rostock.de/unversicherter-v…

Der Punkt ist folgender: Durch das Anbieten von versichertem wie auch unversichertem Versand kann (und wird) beim Verbraucher der Eindruck entstehen, dass er bei unversichertem Versand das Risiko trägt, was als unlauter gesehen wird.

Natürlich ist man (auch Otto und Co.) nicht verpflichtet, versichert zu verschicken (auch wenn Otto mit Sicherheit eine Transportversicherung hat). Aber im Normalfall wird das auch nicht erwähnt, da es dem Verbraucher völlig schnurz egal ist, ob der Schaden bei Verlust vom Versender selbst oder der Versicherung getragen wird.

Es kommt also in erster Linie darauf an, wie man das ganze kommuniziert. Macht man es falsch, hagelt es Abmahnungen.

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

nein, nein, nein
Nein, nein, nein.

Das unversicherte Versenden ist nicht abmahnfähig. Etwas anderes ist auch nicht vertretbar.

Auch in den konkreten Fällen geht es nicht um den unversicherten Versand, sondern um die Kommunikation. Udn selbst das ist vor Gericht nicht durchgegangen.

Levay

Du solltest etwas genauer die Postings lesen.

Ich schreibe wörtlich: „Es kommt also in erster Linie darauf an, wie man das ganze kommuniziert.“

Ich habe auch nie geschrieben, dass unversichertes Versenden abmahnfähig ist. Ich habe geschrieben, dass das Anbieten vom unversicherten Versand unter Umständen abmahnfähig sein könnte.

Also: Lesen, verstehen, verarbeiten, dann kommentieren.

Gruß

S.J.

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Ich habe geschrieben, dass das Anbieten vom
unversicherten Versand unter Umständen abmahnfähig sein
könnte.

Habe ich verstanden und halte es für fernliegend. Welchen Sinn soll denn bitte § 474 II Var. 2 BGB machen, wenn ein Händler zum versicherten Versand gezwungen sein sollte? Und schlimmer noch: Woraus soll sich ein solcher Zwang denn ergeben? Und wenn es sich aus nichts ergibt, wieso sollte es dann UNTER UMSTÄNDEN abmahnfähig sein?

Levay

Du willst nicht verstehen ich beende die Diskuss.
Niemand zwingt einen Unternehmer nicht Händler versichert zu versenden. Das habe ich niemals behauptet. Ich habe vielmehr geschrieben, dass er selbst entscheiden kann ob er versichern will oder nicht. Und ich habe auch geschrieben, dass es unter Umständen abmahnfähig sein kann, wenn der Händler den Versand dergestalt kommuniziert, dass der Verbraucher den Eindruck bekommt, er müsse bei unversichertem Versand das Risko tragen.

Entweder du willst das nicht verstehen oder bis auf Krawall gebürstet. Ich werde diese sinnlose Diskussion nicht weiter fortführen.

Ende und aus!

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Niemand zwingt einen Unternehmer nicht
Händler versichert zu versenden. Das habe
ich niemals behauptet. Ich habe vielmehr geschrieben, dass er
selbst entscheiden kann ob er versichern will oder nicht. Und
ich habe auch geschrieben, dass es unter Umständen abmahnfähig
sein kann, wenn der Händler den Versand dergestalt
kommuniziert, dass der Verbraucher den Eindruck bekommt, er
müsse bei unversichertem Versand das Risko tragen.

Ich will jetzt nicht alle deine Beiträge noch mal durchlesen, ich könnte aber schwören, du bist noch weiter gegangen und hast behauptet, der nicht-versicherte Versand als solcher sei abmahnfähig. Wenn du das nicht geschrieben hast, entschuldige ich mich hiermit. Ansonsten halte ich meine Kritik aufrecht.

Levay