Verpflichtete Teilnahme am Zensus - aber unmöglich dies zu tun

Hallo,
Beispielperson X wurde aufgefordert bei einer Vorabbefragung für den Zensus mitzumachen. Es wird explizit im Brief erwähnt, dass die Teilnahme verpflichtend ist.

Er soll auf eine Webseite gehen, einen Code eingeben… aber die Person hat gar kein Internet.

Für diesen Fall steht keine zweite Option auf dem Brief vermeldet, die Regierung geht also davon aus, dass jeder Zugriff aufs Internet hat und sich damit auch ausreichend auskennt.

Eine Tel. ist noch vermeldet - aber unter der ist seit Tagen niemand erreichbar weil die Nummer ständig besetzt ist, es wurde ca. 10 mal versucht dort anzurufen.

Darf eine Behörde die Teilnahme bei etwas verpflichten, was der Person aber unmöglich gemacht wird?

Wie oft ist die Person verpflichtet zu probieren dort anzurufen? 10 mal 100 mal 1000 mal?

Gruß und Dank
Desperado

Servus,

wenn auf der Aufforderung keine zustellfähige Postadresse genannt wird, handelt es sich um ein Fake.

Wenn eine genannt wird:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Einladung zur Teilnahme an der Vorabbefragung für den Zensus vom 35. Mai d.J. habe ich dankend erhalten. Zu meinem Bedauern ist es mir nicht möglich, wie von Ihnen vorgeschlagen eine bestimmte Webseite aufzurufen und dort einen Code einzugeben, weil ich weder über einen Zugang zum Internet noch über einschlägige Praxis verfüge.

Ich bitte höflichst darum, mir einen Zugang zu dieser Vorabbefragung nebst entsprechender Anleitung auf dem Postweg zur Verfügung zu stellen. Alternativ stelle ich Ihnen anheim, mich von der Verpflichtung an der Teilnahme zu entbinden.

Für weitere Auskünfte stehe ich zu Ihrer Verfügung und verbleibe in freudiger Erwartung Ihrer weiteren Verfügungen

mit vorzüglicher Hochachtung

Wendelin Überzwerch
Dipl. Schornst. Feger

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Und das am besten per Whatsapp :slight_smile:

Ja, das wäre eine Lösungsmöglichkeit.

Ich frage mich aber doch, wieso das Landesamt für Statistik davon ausgeht, dass jeder einen Internetanschluß und die zur Bedienung notwendigen Fähigkeiten hat.

Vermutlich, weil der Prozentsatz Erwachsener mit Internetanschluss und Internetnutzung immer näher an die 100 ranrückt.

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Zensus 2022 Bayern verweigern fragebogen vorbefragung - Nachrichten aus Bayern - Allgäuer Zeitung (allgaeuer-zeitung.de)

Gefunden mit:
vorbefragung für den Zensus - Google Suche

### Was ist, wenn ich Angaben machen soll, aber keinen Internetzugang habe?

Wer keinen Internetzugang hat, sollte sich beim Landesamt nach anderen Möglichkeiten erkundigen. Die Kontaktdaten stehen auf dem Anschreiben.

Mindestens.

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Hallo,

„Wer nicht online reagiert, bekommt automatisch Mitte/Ende Oktober einen Papierfragebogen mit einem Erinnerungsschreiben zugeschickt“, erklärt Franziska Strauch von der Pressestelle des LfSt."
siehe Artikel in https://www.nordbayern.de/tausende-von-anfragen-hotline-von-bayerischer-behorde-bricht-zusammen-burger-verunsichert-1.11343817

WA ja aber kein Internet? :thinking:

Was denkst Du, wofür das Emoticon steht? :slight_smile:

Und wieso schreiben die davon kein Wort in den Brief? Sie lassen die alten Leute ohne Internet ständig die dauerhaft belegte Nummer wählen um dann wahrscheinlich genau diese Information zu erhalten.

Wieso wundert sich noch jemand über Bürger die vom Staat frustriert sind?

Ich stimme Dir letztendlich zu. Obwohl ich alt bin und das Internet nutze. Ich halte es für letztendlich Diskrimierung aller Menschen, die keinen Internetzugang haben oder (wie ich) nicht bereit sind, bei sämtlichen in Schrift geäußerten oder bei Rückmeldeaktionen lediglich das Internet nutzen zu können. Es gibt halt Angelegenheiten, die ich lieber „schwarz auf weiß“ habe. Schlicht und einfach auch deshalb, weil ich z. B. keinen Drucker habe und weil die Umstellung auf EDV bei Weitem noch nicht überall dazu geführt hat, dass „Alles schneller und sicherer“ funktioniert. Ich könnte unglaubliche Fakten von z. B. Rentenbeantragung meiner Schwester erzählen. Da kommen miteinander edv-mäßig vernetzte behördliche Stellen so gar nicht miteinander klar, dass sie noch jetzt von der Rente, die ihr seit Juli 21 zusteht, nichts sieht. Ihr wurde per EDV allerdings mitgeteilt, sie solle sich „kooperativer“ verhalten.
Qua vielleicht Altersstarrsinn („ch kann mit Internet umgehen“) lässt sie sich davon überzeugen, dass in diesem Fall vielleicht der knallharte papierschriftliche oder auch nur deutliche telefonische Weg sinnvolle wären.
Punktum:
Meiner Meinung nach gibt es in Deutschland keine Pflicht, für Kontakte das Internet zu nutzen (auch dann nicht, wenn das möglich wäre).
LG
Amokoma1

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Überlesen?

Ja, aber nur dann, wenn die EDV auch klappt. Und beherrscht wird. Da scheint mir Vieles noch in der Steinzeit befindlich zu sein.
LG
Amokoma1

Servus,

im Fall des Falles wäre die komplexeste EDV-Anwendung beim Verschicken des Papierfragebogens die Software des Freistemplers. Alles andere, angefangen mit dem Erfassen der angeschriebenen Leute, die nicht online reagiert haben, ließe sich mühelos „analog“ mit Papier und Bleistift erledigen - falls tatsächlich der Server dauerhaft ausfiele und nicht - wie vor fünfzig Jahren bei der Bundesbahn - neben jedem Rechner ein zweiter im Standby läuft und daneben noch ein dritter steht, der hochfährt und in Standby geht, sobald mit dem ersten etwas nicht läuft wie es soll.

Soviel zur bundesdeutschen „digitalen Steinzeit“, die vor allem in den üblichen Medien vorkommt.

Schöne Grüße

MM

Ja, und genau das steht NICHT in dem Brief, wie ich bereits oben geschrieben habe. Man kann es natürlich nachlesen - und zwar im Internet…