Verpflichtung, als Angestellter auszubilden?

Liebe wer-weiss-was Community,
ist ein Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, in seiner Abteilung (zudem unentgeltlich) Auszubildende zu betreuen, wenn dies von seinem Arbeitgeber verlangt wird?

Viele Grüße

kallitüll

Hallo,

ist ein Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, in seiner
Abteilung (zudem unentgeltlich) Auszubildende zu betreuen,
wenn dies von seinem Arbeitgeber verlangt wird?

grundsätzlich hat er dem AG seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und das zu machen, was sein Chef ihm sagt, sofern es nicht gegen geltendes Recht oder vertragliche Vereinbarungen verstößt.

Somit hat er auf Anforderung auch andere Einzuarbeiten und Auszubilden.

ich wüsste auch nicht was dagegen spricht oder warum sich ein AN dagegen wehren sollte.

Gruß

S.J.

Hallo,

meist steht im Arbeitsvertrag sowas wie „andere Aufgaben können auch übertragen werden“, also würde ich sagen: ja, der AG darf das verlangen.

Grüße
Jessica

Hallo,

ist ein Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, in seiner
Abteilung (zudem unentgeltlich) Auszubildende zu betreuen,
wenn dies von seinem Arbeitgeber verlangt wird?

Du stellst deinem AG eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zur Verfügung. Die Ausbildung von Personen ist ein ureigenes Interesse von Firmen.
Genausogut könntest du fragen, ob du verpflichtet bist, deine Unterlagen in ein bestimmtes Ordnungssystem einzulagern, weil der AG es fordert. In diesem Beispiel wird die Schwachsinnigkeit der Frage offensichtlicher.

Etwas Anderes ist es, wenn jetzt nicht nur mehr Arbeit anfällt, sondern dies in der gegebenen Zeit nicht zu schaffen ist.
Aber dann brauchst du stichfeste Beweise, also müsstest du eine Weile Buch führen mit Vorkommnisses, besonderheiten, Zeiten.

Gruss,
TR

Ein Ausbilder muß fachlich und persönlich dafür geeignet sein. Nur durch die Weisunf des AG kann das nicht sein.

Azubi-Betreuung

Ein Ausbilder

Nicht jeder, der in einem Unternehmen innerhalb einer Abteilung einen Azubi betreut, ist ein Ausbilder!

Man könnte auch sagen, dass EIN Ausbilder reicht, auch, wenn der Azubi 25 Abteilungen durchläuft…

Gruß
Guido

1 „Gefällt mir“

[…] unentgeltlich

heißt doch wohl „der Arbeitnehmer bekommt dafür, dass er gelegentlich einem Azubi die höheren Mysterien der Arbeitswelt, soweit er selbst Einsicht darin besitzt, ein wenig nahe bringt, so, wie auch ihm dies vor Äonen einst widerfuhr … keine Villa, keinen Diensthubschrauber, keine Tantiemen und auch weder den goldenen Schlüssel zum Fabriktor noch eine(n) persönliche(n) Assistenten/in mit Spraydose nebst Jahresvorrat an Puderzucker extra fein zur Steigerung der rektalen Wellness“. Jedenfalls nicht zusätzlich zum Arbeitsentgelt.

Guten Tag,

zunächst einmal vielen Dank für die Beachtung meiner Frage.

Die Ausbildung von Personen ist ein ureigenes
Interesse von Firmen.
Genausogut könntest du fragen, ob du verpflichtet bist, deine
Unterlagen in ein bestimmtes Ordnungssystem einzulagern, weil
der AG es fordert. In diesem Beispiel wird die
Schwachsinnigkeit der Frage offensichtlicher.

Es hört sich vielleicht so an, als zielte meine Frage daraufhin ab, überarbeiteten oder unwilligen Arbeitnehmern eine Möglichkeit zu ermitteln, unliebsame Arbeit abzuschütteln.
Hintergrund meiner Frage nach möglicher Verpflichtung durch den AG ist jedoch herauszufinden, ob ein AN seinen AG daran hindern kann (durch passiven Widerstand), unschuldige junge Menschen in einen Betrieb zu holen, der trotz aller offiziellen Verlautbarungen und Abmachungen mit der IHK (Ausbildungplan/Ausbildungsrahmengesetz) gar nicht den Willen hat, die Azubis fachgerecht auszubilden, sondern nur darauf aus ist, das mit dem Arbeitsamt ausgehandelte Ausgleichsgeld für die Altersteilzeitkräfte einzustecken.
Oder gibt es da eine Stelle, wo man mit sachlicher Begründung (aber anonym) darlegen kann, warum ein Betrieb fachlich gar nicht ausbilden kann, obwohl dies mit ein wenig Anstrengung durch die Geschäftsleitung durchaus möglich wäre?

Nochmals vielen Dank für Eure Beteiligung am Thema und
viele Grüße

kallitüll

1 „Gefällt mir“

Hallo,

ich würde mich da an die IHK direkt wenden und den verdacht gut begründen.
Sollten die nicht in der Lage sein, deine Anonymität zu wahren,
dann kannst du meiner Meinung nach nichts machen und solltest das Ganze wieder zurückziehen.

TR