Verpflichtung des Supermarktes zur Rücknahme von Pfand

Moin,

ist ein Supermarkt während der Öffnungszeiten durchgängig zur Rücknahme der dort erworbenen Pfand-, bzw. Einwegflaschen verpflichtet?

Oder könnte der Markt auf einen Defekt an der Anlage zur automatisierten Flaschen- / Kastenrückgabe verweisen und den Kunden bitten, das Leergut am Nachmittag bzw. am nächsten Arbeitstag zu bringen?! Eine Rücknahme an der Kasse oder Infotheke würde mit dem Hinweis „aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich“ abgelehnt.

Greetz

T.

Hallo,

ob und unter welchen Bedingungen ein Händler die Pfandrückgabe regelt,ist ihm überlassen solange er seiner Rücknahmeverpflichtung nachkommt.

siehe dazu die VerpackungsVerordnung

Hallo,

ob und unter welchen Bedingungen ein Händler die Pfandrückgabe
regelt,ist ihm überlassen solange er seiner
Rücknahmeverpflichtung nachkommt.

Also ist es ok, tageweise die Rücknahme zu verweigern?

siehe dazu die VerpackungsVerordnung

Da habe ich darüber leider nichts gefunden.

Greetz
T.

Tach,

ob und unter welchen Bedingungen ein Händler die Pfandrückgabe
regelt,ist ihm überlassen solange er seiner
Rücknahmeverpflichtung nachkommt.

Ja, und die Rücknahmeverpflichtung ist nach VerpackV nicht zeitlich beschränkt und erstreckt sich damit auf die gesamten Öfnnungszeiten.

TET

Hallo!

ich sehe nicht das Problem.
Dass was der Händler sagt klingt doch einleuchtend und vernünftig.
Er bittet Kunden wegen einer Betriebsstörung am Automaten später oder an anderem Tag zu kommen.

Und das wäre unzumutbar ? Es gibt in Nähe keine andere Pfandrückgabemöglichkeit, die es am gleichen Tag machen würde, wenn es zwingend erforderlich wäre (weil Kunde sonst kein Geld in Tasche hat ?)

Ob der Händler Flaschen oder Dosen einzeln entgegennehmen könnte und das Geld ohne Bon auszahlen könnte mal dahingestellt. Es macht sicherlich mehr Aufwand und mag Probleme bei der Buchung geben.

Und da will man ihm als mit einer Verpflichtung aus dem Gesetz kommen „Du muss es aber annehmen, sonst …“ ?

MfG
duck313

Hallo!
Das Problem ist, dass die Betriebsstörung schon fast die Regel ist.

ich sehe nicht das Problem.
Dass was der Händler sagt klingt doch einleuchtend und
vernünftig.
Er bittet Kunden wegen einer Betriebsstörung am Automaten
später oder an anderem Tag zu kommen.

Ich finde es schon nervig, weil man dann ja sein Leergut erst mal wieder zum Wagen in die Tiefgarage bringen darf (weil der Einkaufswagen sonst nicht reicht) und die Einkäufe dann auf dem Rücksitz Platz finden finden müssen, weil man eben keine E-Klasse als T-Modell fährt.

Und das wäre unzumutbar ? Es gibt in Nähe keine andere
Pfandrückgabemöglichkeit, die es am gleichen Tag machen würde,
wenn es zwingend erforderlich wäre (weil Kunde sonst kein Geld
in Tasche hat ?)

Es ist aus Platzgründen erforderlich. Gerade wenn es an zwei aufeinanderfolgenden „Einkaufstagen“ auftritt.

Ob der Händler Flaschen oder Dosen einzeln entgegennehmen
könnte und das Geld ohne Bon auszahlen könnte mal
dahingestellt. Es macht sicherlich mehr Aufwand und mag
Probleme bei der Buchung geben.

Es könnte ja die Kasse den entsprechenden Bon ausdrucken.

Und da will man ihm als mit einer Verpflichtung aus dem Gesetz
kommen „Du muss es aber annehmen, sonst …“ ?

Genau, man möchte schon wissen, welche Möglichkeiten man hat, sonst hätte man im Plauderbrett geschrieben.

Greetz
T.

Hallo,

das Problem ist,das unsere Öko-Terroristen in ihrer weisen Unwissenheit nicht realisiert haben,das hier Millionen € ins Spiel kommen…

Mittlerweile stellen immer mehr Händler ihre Pfandautomaten auf Online Betrieb um,um so dem Pfandmißbrauch und Betrug entgegen zu wirken.

Deswegen geht das auch nicht mehr einfach an der Kasse,so wie früher einmal,weil da der Händler keine Gutschrift bekommt.

Denn nur wenn die Einweg-Flaschen mit ihren EAN-Code erfasst und vom Automaten zerstückelt wurden und dieser Vorgang auch an das Rechenzentrum übertragen wurde,erhält der Händler auch sein Geld.

owt

2 Like

Hallo,

alles…du scheinst nicht zu realisieren,das hier Millionen € im Spiel sind…das ist nämlich die KRUX beim Einwegpfand.

Beim alt etablierten Mehrwegpfand gab und gibt es keine Probleme…

1 Rahmen (so heisst der Sprudel-oder Bierkasten im Fachjargon) ist 1,50 € und je nach Flascheninhalt wurd und wird da 1:1 getauscht.

Beim Einwegpfand hingegen wird ja pro Flasche(Dose)berechnet…aber damit sind auch eine Menge Manipulationsmöglichkeiten offen.

Bei einem Pfandautomat können je nach Hersteller bis zu 500 € Pfand eingenommen werden,also ein halber Monatslohn.

Das sind Summen,deren Verlust kein Geschäfstmann so ohne weiteres verkraften kann.

Hallo
schliesse mich dem Posting von Duck an.

Wenn bekannt ist,das es dort immer wieder zu den selben Problemen kommt,liefere
die Flaschen in einen anderen Supermarkt ab.

LG Bollfried