ist ein Supermarkt während der Öffnungszeiten durchgängig zur Rücknahme der dort erworbenen Pfand-, bzw. Einwegflaschen verpflichtet?
Oder könnte der Markt auf einen Defekt an der Anlage zur automatisierten Flaschen- / Kastenrückgabe verweisen und den Kunden bitten, das Leergut am Nachmittag bzw. am nächsten Arbeitstag zu bringen?! Eine Rücknahme an der Kasse oder Infotheke würde mit dem Hinweis „aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich“ abgelehnt.
ich sehe nicht das Problem.
Dass was der Händler sagt klingt doch einleuchtend und vernünftig.
Er bittet Kunden wegen einer Betriebsstörung am Automaten später oder an anderem Tag zu kommen.
Und das wäre unzumutbar ? Es gibt in Nähe keine andere Pfandrückgabemöglichkeit, die es am gleichen Tag machen würde, wenn es zwingend erforderlich wäre (weil Kunde sonst kein Geld in Tasche hat ?)
Ob der Händler Flaschen oder Dosen einzeln entgegennehmen könnte und das Geld ohne Bon auszahlen könnte mal dahingestellt. Es macht sicherlich mehr Aufwand und mag Probleme bei der Buchung geben.
Und da will man ihm als mit einer Verpflichtung aus dem Gesetz kommen „Du muss es aber annehmen, sonst …“ ?
Hallo!
Das Problem ist, dass die Betriebsstörung schon fast die Regel ist.
ich sehe nicht das Problem.
Dass was der Händler sagt klingt doch einleuchtend und
vernünftig.
Er bittet Kunden wegen einer Betriebsstörung am Automaten
später oder an anderem Tag zu kommen.
Ich finde es schon nervig, weil man dann ja sein Leergut erst mal wieder zum Wagen in die Tiefgarage bringen darf (weil der Einkaufswagen sonst nicht reicht) und die Einkäufe dann auf dem Rücksitz Platz finden finden müssen, weil man eben keine E-Klasse als T-Modell fährt.
Und das wäre unzumutbar ? Es gibt in Nähe keine andere
Pfandrückgabemöglichkeit, die es am gleichen Tag machen würde,
wenn es zwingend erforderlich wäre (weil Kunde sonst kein Geld
in Tasche hat ?)
Es ist aus Platzgründen erforderlich. Gerade wenn es an zwei aufeinanderfolgenden „Einkaufstagen“ auftritt.
Ob der Händler Flaschen oder Dosen einzeln entgegennehmen
könnte und das Geld ohne Bon auszahlen könnte mal
dahingestellt. Es macht sicherlich mehr Aufwand und mag
Probleme bei der Buchung geben.
Es könnte ja die Kasse den entsprechenden Bon ausdrucken.
Und da will man ihm als mit einer Verpflichtung aus dem Gesetz
kommen „Du muss es aber annehmen, sonst …“ ?
Genau, man möchte schon wissen, welche Möglichkeiten man hat, sonst hätte man im Plauderbrett geschrieben.
das Problem ist,das unsere Öko-Terroristen in ihrer weisen Unwissenheit nicht realisiert haben,das hier Millionen € ins Spiel kommen…
Mittlerweile stellen immer mehr Händler ihre Pfandautomaten auf Online Betrieb um,um so dem Pfandmißbrauch und Betrug entgegen zu wirken.
Deswegen geht das auch nicht mehr einfach an der Kasse,so wie früher einmal,weil da der Händler keine Gutschrift bekommt.
Denn nur wenn die Einweg-Flaschen mit ihren EAN-Code erfasst und vom Automaten zerstückelt wurden und dieser Vorgang auch an das Rechenzentrum übertragen wurde,erhält der Händler auch sein Geld.