Verpflichtung Dientwagen?

Hallo, im folgenden Fall beinhaltet der Vertrag eines Arbeitnehmers einen Firmenwagen. Wortlaut:
Der Arbeitnehmer erhält einen Firmenwagen, der nach den jeweils gültigen Richtlinien über die Nutzung von Firmenwagen genutzt werden kann. Die Festlegung der Fahrzeugmarke und des Typs erfolgt durch den Arbeitgeber. Die Überlassung des Firmenwagens ist an das Arbeitsverhältnis gebunden.

Die Frage dazu lautet nun folgendermaßen: Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Firmenwagen zu nutzen?
Oder kann er stattdessen auf einen Firmenwagen verzichten und dienstlich initierte Fahrten mit 30ct/km gegenüber dem Arbeitnehmer abrechnen? In díesem Fall müsste er die Fahrten zum Firmensitz selbst tragen. Es geht nur um die Fahrten zu Kunden / Geschäftspartnern.

Danke und Gruß

Hallo,

was sagen denn diese Richtlinien aus?
Außerdem fragt man sich, was die Versicherung sagt, wenn der Mitarbeiter einen Unfall mit seinem Privatwagen geltend machen muss, trotzdem Dienstwagen zur Verfügung standen.

Und die Frage ist, warum der Mitarbeiter seinen eigenen Wagen abnutzen will, km anhäufen, mehr Versicherung zu zahlen, Sprit, usw. Das gezahlte km-Geld kommt da nicht mehr mit.

Um die Privatnutzung zu umgehen, müßte man mal rechnen, was günstiger ist.
Aber vielleicht kann der Mitarbeiter auch nur die angebotene Marke nicht leiden?

Grüße vom Bambi

Könnten wir uns bitte auf die Frage konzentrieren? Geht es nun rechtlich oder nicht?
Die kaufmännische Abschätzung und Entscheidungsfindung haben mit der gestellten Frage nichts zu tun.
Danke

Könnten wir uns bitte auf die Frage konzentrieren? Geht es nun
rechtlich oder nicht?

Okay, ich wiederhole also den 1. Absatz meiner Antwort:
„was sagen denn diese Richtlinien aus?
Außerdem fragt man sich, was die Versicherung sagt, wenn der Mitarbeiter einen Unfall mit seinem Privatwagen geltend machen muss, trotzdem Dienstwagen zur Verfügung standen.“

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Diese Richtlinien definieren den Fahrzeugtypus und eine vom Mitarbeiter zu leistende Betreibskostenpauschale für den Weg zwischen Firmensitz und Wohnort. Des weiteren darf nicht für private Fahrten getankt werden.

Das Thema Versicherung verstehe ich nicht, da in diesem Fall ja generell kein Firmenwagen durch den Mitarbeiter genutzt würde

Hallo,

Km-Geld gibt es für die Nutzung des eigenen KfZ des AN auf Anforderung des AG. Bietet der AG öffentliche Verkehrsmittel oder Firmenwagen, muss er kein Km-Geld zahlen. Und kann natürlich für Dienstreisen die Nutzung vorschreiben. Und der AN muss, da er den Vertrag unterschrieben hat, auch einen abnehmen.

Der Verweis auf die jeweilige Richtlinie ist dagegen unwirksam.

VG
EK

Das Thema Versicherung verstehe ich nicht, da in diesem Fall
ja generell kein Firmenwagen durch den Mitarbeiter genutzt
würde

Ganz einfach: man fährt warum auch immer mit seinem Wagen, hat einen selbstverschuldeten Unfall und meldet diesen der Firmenversicherung. Diese fragt nach dem Fahrzeug und warum kein Firmenwagen genutzt wurde, der zur Verfügung stand. Und zahlt nicht.
Die eigene Versicherung weigert sich auch, da es eine Dienstfahrt war.
Und schon bleibt man auf den Kosten sitzen. Samt dem Ärger.

Der Mitarbeiter sollte einfach mal nachfragen, ob es geregelt werden kann, den eigenen Wagen zu nutzen.

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Nenne doch bitte ein Beispiel
Hi!

Die eigene Versicherung weigert sich auch, da es eine
Dienstfahrt war.

Nenne doch bitte mal ein Beispiel für eine KFZ-Versicherung, die Dienstfahrten ausschließt, wenn man das nicht ausdrücklich vereinbart!

Gruß
Guido

Die eigene Versicherung weigert sich auch, da es eine
Dienstfahrt war.

Nenne doch bitte mal ein Beispiel für eine KFZ-Versicherung,
die Dienstfahrten ausschließt, wenn man das nicht ausdrücklich
vereinbart!

Ich fürchte dies kann man noch nicht mal vereinbaren, aber selbst wenn
zahlen müßte sie trotzdem.

Der Plem

Ich fürchte dies kann man noch nicht mal vereinbaren, aber
selbst wenn
zahlen müßte sie trotzdem.

Ich kann mich zumindest daran erinnern, dass ich in meiner letzten Vertragsanbahnung ein Kreuz hätte machen können bei „ausschließlich privat genutzt“.

Ich kann mir zumindest „vorstellen“, dass Kasko schäden auf dieser Grundlage nicht gezahlt würden - bin aber zugegeben kein Experte auf dem Gebiet.

Das Thema Versicherung verstehe ich nicht, da in diesem Fall
ja generell kein Firmenwagen durch den Mitarbeiter genutzt
würde

Ganz einfach: man fährt warum auch immer mit seinem Wagen, hat
einen selbstverschuldeten Unfall und meldet diesen der
Firmenversicherung. Diese fragt nach dem Fahrzeug und warum
kein Firmenwagen genutzt wurde, der zur Verfügung stand. Und
zahlt nicht.

:smiley:ie eigene Versicherung weigert sich auch, da es eine

Dienstfahrt war.
Und schon bleibt man auf den Kosten sitzen. Samt dem Ärger.

Was soll denn dieser Unsinn. Der eigenen Kfz-versicherung ist es völlig egal, ob das Fahrzeug für Privat- oder Dienstfahrten genutzt wird.

Gruß Merger

Hallo Guido,

bei Deiner Antwort geht es vermutlich um
private Nutzung bzw. gewerbliche Nutzung.

Dafür gibt es 2 unterschiedliche Beitragsberechnungen.

Jeder Arbeitnehmer kann jedoch sein Fahrzeug auch für dienstliche Fahrten nutzen mit vollem Versicherungsschutz.

Gruß Merger

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Hi!

bei Deiner Antwort geht es vermutlich um
private Nutzung bzw. gewerbliche Nutzung.

OK - das leuchtet ein.

Jeder Arbeitnehmer kann jedoch sein Fahrzeug auch für
dienstliche Fahrten nutzen mit vollem Versicherungsschutz.

Cool, danke für die Bestätigung.

VG
Guido

Hallo zusammen!

Ergänzend zu EK, dessen Ausführungen vollinhaltlich zuzustimmen ist, sei noch erwähnt, daß der AG für Dienstreisen - bei vorgesehener und möglicher KFZ-Nutzung - durchaus auch die Nutzung von Mietfahrzeugen - durchaus mit Klasseneinteilung gemäß Hierarchiestufe - zwingend vorschreiben kann.

Natürlich kann ein AN - aus welchen Gründen auch immer - einen Dienstwagenvertrag ablehnen. Mit den daraus möglicherweise resultierenden Folgen muss er sich dann allerdings auch ganz persönlich auseinandersetzen.

Ist der Dienstwagenvertrag bereits zustande gekommen, gilt er, bis er von einer Seite gekündigt wird - und die Nutzung eines evtl. vorhandenen Privatfahrzeuges für dienstliche Belange auf Kostenerstattungsbasis bedarf der expliziten Zustimmung des AG.

Herzliche Grüße

Helmut

Tja, Beispiel mich selbst. Mir ist das nämlich so ergangen während meiner Lehrzeit.
25 Jahre her, das war die HUK Coburg. Details weiß ich keine mehr, ich habe das auch stark verdrängt und nehme seitdem immer einen Firmenwagen, sofern einer da steht. Oder einen Leihwagen, da ich keine Lust habe, meinen eigenen in den km hochzujagen.

GsD war mein Wagen azubimäßig alt, aber es war dennoch sehr ärgerlich und viel Geld.
Seit dieser Erfahrung rate ich jedem ab, seinen Wagen zu nehmen…

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Wie ich das liebe

Details weiß ich keine
mehr,

… erzähle aber trotzdem mal irgendwas. Mit der Realität muss es ja nichts zu tun haben.

Man man man

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Nein Guido, manchmal hat das auch einfach was mit Erfahrung zu tun, für die es keine Paragraphen und andere schriftliche Beweise gibt.
Warum läßt Du es nicht einfach gelten, wenn es jemanden gibt, der praktisch erfahren durfte, wie etwas ist? Ohne ein Gesetz im Hintergrund? Da hier keine Rechtsberatung erfolgt, ist das doch sogar noch hilfreicher.
Soll der Frager mal seine Versicherung um Rat fragen, sie wird ihm schon antworten.

Mann Mann Mann.

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Ich glaube es nicht

Nein Guido, manchmal hat das auch einfach was mit Erfahrung zu
tun,

… oder ganz einfach mit falscher Wahrnehmung.

Genau bei der HUK Coburg ist und war es ganz einfach unmöglich.

Warum läßt Du es nicht einfach gelten,

Weil es ganz einfach Blödsinn ist.

wenn es jemanden gibt,
der praktisch erfahren durfte, wie etwas ist? Ohne ein Gesetz
im Hintergrund? Da hier keine Rechtsberatung erfolgt, ist das
doch sogar noch hilfreicher.

Es soll hilfreicher sein, wenn Du irgendeinen Blödsinn zum Besten gibst, der bestenfalls nur verunsichert?

Entschuldige, aber das ist eine Logik, welche sich mir nicht erschießt.

Soll der Frager mal seine Versicherung um Rat fragen, sie wird
ihm schon antworten.

Warum soll er seine Zeit mit solchem Unsinn vergeuden, wenn die Rechtslage eindeutig und klar ist?
Nur, weil ihm irgendjemand, der sich an keinerlei Details erinnern kann, einen völlig an der Realität vorbeigehenden Floh ins Ohr setzt?

Lassen wir das, BITTE!
Solch ein Blödsinn hat in einem WISSENSforum nichts zu suchen!

Schönes Restleben

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Nein Guido, manchmal hat das auch einfach was mit Erfahrung zu
tun,

… oder ganz einfach mit falscher Wahrnehmung.

Genau bei der HUK Coburg ist und war es ganz einfach
unmöglich.

warum, arbeitest Du da??
Merkwürdig, dann warst Du damals bestimmt noch nicht da.

Warum läßt Du es nicht einfach gelten,

Weil es ganz einfach Blödsinn ist.

Du mußt es ja wissen.

wenn es jemanden gibt,
der praktisch erfahren durfte, wie etwas ist? Ohne ein Gesetz
im Hintergrund? Da hier keine Rechtsberatung erfolgt, ist das
doch sogar noch hilfreicher.

Es soll hilfreicher sein, wenn Du irgendeinen Blödsinn zum
Besten gibst, der bestenfalls nur verunsichert?

Scheinbar hast Du die Weisheit mit Löffeln gefressen, wie schön für Dich.

Entschuldige, aber das ist eine Logik, welche sich mir nicht
erschießt.

Erschießen mußt Du Dich deshalb nicht.

Soll der Frager mal seine Versicherung um Rat fragen, sie wird
ihm schon antworten.

Warum soll er seine Zeit mit solchem Unsinn vergeuden, wenn
die Rechtslage eindeutig und klar ist?

Weil seine Versicherung im Zweifel zahlen muß.

Nur, weil ihm irgendjemand, der sich an keinerlei Details
erinnern kann, einen völlig an der Realität vorbeigehenden
Floh ins Ohr setzt?

Oh, wenn ich die Unterlagen noch hätte würde ich sie Dir selbstverständlich zur Verfügung stellen. Das Wissen, das es passiert ist, genügt mir.

Fragen kostet nichts. Auch in solchen Fällen nicht.

Lassen wir das, BITTE!
Solch ein Blödsinn hat in einem WISSENSforum nichts zu suchen!

Da du ja alles weißt, bist Du hier natürlich bestens aufgehoben.

Schönes Restleben

Gleichfalls.

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Hi

Ich mache mal einen Vorschlag , den mein damaliger Arbeitgeber im Jahre 2008 auch akzeptierte .
Ich weis es ist keine Rechtslösung , doch warum streiten , wenn man im Gespräch eine Lösung finden kann .

Mir wurde damals gegen die 2% Klausel auch ein Dienstwagen angeboten , allerdings war es ein vorhandenes Fuhrparkauto , ein ca 5 Jahre alter Skoda Fabia Kombi .

Laut Vertrag hies es : Ihr Kundendienstfahrzeug steht auch zur Privaten Nutzung zur verfügung , Sie können mit dem Fahrzeug den Weg von und zur Arbeit fahren und am Wochenende sind 50 km Frei.
Sie führen ein Fahrtenbuch , für die Mehrkilometer wird ihnen der Benzinpreis in Rechnung gestellt.

Da ich zu dem Zeit einen Youngtimer besass den ich defenetiv nicht verkaufen wollte , 50 km für ein Wochenende sehr dürftig war und die 2% Klausel die sich auf den Neupreis des Wagens bezieht für ein 5 Jahre altes Fahrzeug übertrieben erschien , lehnte ich den Teil des Arbeitsvertrages ab.

Ich einigte mich mit dem Personalchef , das der Kundendienstwagen Nachts im Hof der Firma stand und ihn nur zur tätigkeit meines Job’s nutzte und ein Fahrtenbuch über jeden gefahrenen Kilometer führte .

schlagen Sie doch diese Lösung mal vor , vielleicht kann man sich ja am runden Tisch einigen

Toni