Verpflichtung einen Vertrag zu erfüllen

Hallo Community,

am 30. März haben wir eine Markise mit 3 Wochen Lieferzeit (mündlich zugesichert) bestellt. Eine schriftliche Auftragsbestätigung ohne Lieferzeit-Angaben haben wir unterschrieben und an den Markisenbauer zurückgefaxt.
Ende Mai haben wir das erste mal nachgefragt wann nun die Markise montiert werden soll. Antwort: der Markisenhersteller hat gerade zu viele Aufträge, aber Anfang Juni soll sie geliefert werden. Ende Juni haben wir ein weiteres Mal angerufen und wurden wieder vertröstet.
Am 19.07. um 8:30Uhr sollte die Markise nun endlich montiert werden. Nachdem um 10Uhr immer noch niemand bei uns auftauchte, haben wir den Markisenbauer angerufen. Seine Antwort war: die Markise wurde nicht richtig auf dem Autodach festgebunden und ist heruntergefallen, er kümmert sich um Ersatz und gibt uns einen Rabatt von 800€ (ursprünglicher Preis der Markise: 2800€).
Nach täglichen Rückfragen wie der Stand der Markise ist, werden wir weiterhin vertröstet bzw. werden unsere Telefonanrufe nicht mehr entgegengenommen.
Wir kommen uns nun wirklich ein wenig verarscht vor.
Können wir auf die Erfüllung des Auftrags bestehen und in welcher Zeitspanne muss der Auftrag erfüllt werden?
Können wir einen anderen Markisenbauer beauftragen und die Differenz des Preises muss der ursprüngliche Markisenbauer begleichen?

Vielen Dank für eure Antworten

Hallo,
ganz einfach, setzen Sie der Lieferfirma jetzt eine Frist zur vollständigen Lieferung usw. bis zum (mindestens 14 Tage) mit dem Hinweis, sollte die Lieferung bis dahin nicht vollständig und komplett erfolgen, treten wir von dem Vertrag zurück und werden jede spätere Lieferung nicht annehmen, also die Annahme verweigern.
Wenn die Frist abgelaufen ist, sollten Sie die Kündigung des Auftrages/Vertrages vornehmen. Alles ist schriftlcher Form mit Nachweis über die Zusendung.
mfg
PB

Hallo a.w.1985,

i.d.R. gilt Folgendes: Zunächst muss der Schuldner der Lieferung sich in Verzug befindet, was dadurch geschieht, dass er ordnungsgemäß angemahnt wurde und ihm eine Nachfrist zur Erfüllung gesetzt wurde. Nach fruchtlosem Verstreichen darf der Gläubiger der Lieferung (du) vom Vertrag zurücktreten und einen anderen Anbieter beauftragen. Die belegbaren Mehrkosten darf er sodann in Rechnung stellen. Auf die Erfüllung der Lieferung darf der Gläubiger auch bestehen, allerdings nicht dann, wenn der Schuldner der Lieferung diese nicht erbringen kann, oder ihm nicht zumutbar wären.

Mein Tipp: Schreibe den Anbieter an und gebe ihm nochmals eine letzte Frist, binnen 14 Tagen zu liefern. Drohe bei Nichterfüllung das an zu tun, was du bevorzugst (z.B. Rücktritt v. Vertrag). Rechtliche Hinweise findest du im BGB - frei zugänglich und über jede Suchmaschine zu finden.

Alles Gute,
Thorsten

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich mich mal im bgb schlau machen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich mich mal im bgb schlau machen. Langt eigentlich ein fax mit Sendeprotokoll oder muss es ein Einschreiben per Post sein?
LG

Hallo,

woanders kaufen und die Differenz in Rechnung stellen geht nur, wenn ein Fix Termin vereinbart wurde uns dieser trotz angemessener Nachfrist nicht eingehalten wurde. Dann können Sie einen Deckungskauf machen.
Ich würde dem Markisenbauer eine Frist von 4 Wochen setzen (alles schriftlich!!). Sollte der Auftrag bis dahin nicht erfüllt sein, würde ich vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend. Ob Sie mit Schadenersatz durchkommen, ist allerdings zweifelhaft, da kein nachweisbaer Schaden entstanden sein wird, schätze ich. Also ausßer vom Vertrag zurückzutreten, haben Sie nicht viele Möglichkeiten.

Gruß,

twilight666

Hallo,
heutzutage ist das üblich, vorsichtshalber schauen Sie mal in die AGB`s der Vertragsunterlagen nach, ob da ein Hinweis auf Kündigungsformalitäten steht.
Soweit mir bekannt ist, gab es vor einigen Jahren noch Richter, die Fax-Kündigungen nicht als korrekt ansahen.
mfg
PB

Hallo,
ihr müsst dem Lieferanten schriftlich eine Frist zu einem bestimmten Datum setzen. Dann könnt ihr entweder von Kauf zurücktreten, was zu empfehlen ist, oder einen so genannten Deckungskauf durchführen und den evt. Mehrpreis dem alten Lieferanten verrechnen. Aber das ist dann der mühevollere Weg, um an sein Geld zu kommen. Wichtig ist auf jeden Fall die Fristsetzung!!!

Vielen Dank für eure Antworten. Wir werden dem Lieferanten eine schriftliche Frist setzen und danach vom Vertrag zurücktreten. Dann kann er schauen was er mit der Markise macht, wenn sie überhaupt bestellt wurde…

Lg