Verpflichtung einer Kommune auf einen Bescheid?

Hi, Wissende,

  • Gibt es eine Verpflichtung für eine Kommune auf eine Verbescheidung?

  • Welche/ Gesetz/e und §§ ist/sind die Grundlage/n dafür, dass eine Behörde (auch Kommune) einen Bescheid auf einen Antrag zu erstellen hat – unabhängig vom Inhalts/Begehrens? (Eine Behörde kann ein Begehren bewilligen oder ablehnen.)
    Trifft das zu? (§ 75 VwGO)(Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht).

Vielen Dank für Antwort bzw. links.

Gruß B_engl