Hi, Wissende,
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Gibt es eine Verpflichtung für eine Kommune auf eine Verbescheidung?
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Welche/ Gesetz/e und §§ ist/sind die Grundlage/n dafür, dass eine Behörde (auch Kommune) einen Bescheid auf einen Antrag zu erstellen hat – unabhängig vom Inhalts/Begehrens? (Eine Behörde kann ein Begehren bewilligen oder ablehnen.)
Trifft das zu? (§ 75 VwGO)(Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht).
Vielen Dank für Antwort bzw. links.
Gruß B_engl