Verpflichtung eines Mieters?

Meine Lebenspartnerin hat ein Problem mit der Eon. Diese will nun 3000€ abbuchen, da meine Partnerin, trotz mehrmaligen SMS, Anrufen, Email, als nicht den Zählerstand von der Vormieterin bekommt und die Eon so falsche Zahlen hat. Ist die Vormieterin verpflichtet, der Nachmieterin den Zählerstand mitzuteilen bzw. muss die Eon nicht den Zählerstand von der Vormieterin bekommen bei Auszug?
Bitte um schnelle Hilfe, da sonst in 2 Tagen der Strom abgestellt wird, vielen Dank.

Hallo, klingt nicht gut! Kann das sein das die Vormieter den Vertrag nicht gekündigt haben, sondern nur auf deine Lebenspartnerin übergeben haben. Kann das sein das die schon länger keine Zahlung geleistet haben, so mit deine Lebenspartnerin alles übernommen hat. Das ist nicht gut. Geht nur Einsicht in Unterlagen bei eon! Ansonsten Rechtsanwalt, gegen Vormieter vorgehen.
Gruß

Meine Lebenspartnerin hat ein Problem mit der Eon. Diese will
nun 3000€ abbuchen, da meine Partnerin, trotz mehrmaligen SMS,

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Ich fürchte das bin ich überfragt, wende dich an die Verbraucherzentrale bzw Anwalt!

Im grunde sollte so was abzuschätzen sein wenn der einzugstermin bekannt ist (Mietvertrag)

Hallo,

als Ergänzung zu den beiden ersten Antworten von mabes und steffen heinz, möchte ich noch folgendes hinzufügen.

Wichtig wäre es auch, dass sie den Zählerstand bei Einzug dokumentiert hat. Wenn nicht, hat das vielleicht der Vermieter. Ich würde auf jeden Fall mit ihm darüber sprechen.

Mir scheint auch, dass sich das Thema auch schon eine Weile hin zieht, da Stromanbieter in der Regel nicht kurzfristig abschalten.

Über einen Wechsel des Stromanbieters würde ich ebenfalls nachdenken. Wenn sie allerdings Stromheizungen hat ist Vorsicht geboten, da nicht jeder den günstigeren Nachtstromtarif anbietet.

Wenn man bei solchen Streitigkeiten mit SMS, Anrufen oder E-Mail nicht weiter kommt, sollte man auf jeden Fall rechtzeitig einen Brief (aus Papier, falls das noch ein Begriff ist) per Post als Einschreiben am besten mit Rückschein senden.

Freundliche Grüße

Hallo,

jetzt gleich auf Sat1, Akte 2013 kommt was über dein Thema.

akte.net

Grüße

Es Tut mir leid das ist nicht mein Fachgebit.

Ich verstehe das nicht, wenn ihre Freundin in die Wohnug einziehen will oder eingezogen ist wird sie doch den Aktuellen Zählerstand (EinzugsZählerstand) dem Energieversoger mitteilen!?!? Beziehungsweise ein Ableser kommt bei mir war es damals ein Rentner der die Zähler abgelesen hat.