Verpflichtung für 2 jahre..bitte schnell antworten

Hallölli!!!

Ich habe eine Frage!!!
Und zwar haben wir eine Wohnung zugesagtbekommen und grade eben ruft der Vermieter an und sagte, wir müssten uns für 2 Jahre verpflichten! Was bedeutet das??
Heißt das, dass wir 2 Jahre dort drinnwohnenbleiben müssen, ohne ausziehen zu können, oder heißt das, dass man ganz einfach Nachmieter besorgt und dann doch in diesen 2 Jahren wieder ausziegen kann??

Bitte um schnelle antwort,weil wir uns im Falle eines Falles gegen die Wohnung entscheiden!!!

Grüßle
Berlind

Hallölli!!!

Ich habe eine Frage!!!
Und zwar haben wir eine Wohnung zugesagtbekommen und grade
eben ruft der Vermieter an und sagte, wir müssten uns für 2
Jahre verpflichten! Was bedeutet das??
Heißt das, dass wir 2 Jahre dort drinnwohnenbleiben müssen,
ohne ausziehen zu können,

ähm:2jahre verpflichten ?? mit normalen Menschenverstand ist die Frage dan selbst zu beantworten.

oder heißt das, dass man ganz

einfach Nachmieter besorgt und dann doch in diesen 2 Jahren
wieder ausziegen kann??

Nein!
Nur mit einverständnis des Vermieters, wenn in eurer Gegen Mieterknappheit herrscht, solltet ihr das schon gleich vertraglich fixieren.

Wenn es Wohnungsmangel gibt wäre ich dementsprechend bescheidener :wink:

Aber GünterW wird dir fundiertere und ausführlicher Antworten.

Nur soviel vorab von mir.

CiaoSven.

Moin!

Ich habe eine Frage!!!

Ach nee? Ächt? Hätt ich ja jetzt nich gedacht *gg*
Werd ich mal schauen, ob ich eine passende Antwort dazu finde :wink:

Und zwar haben wir eine Wohnung zugesagtbekommen und grade
eben ruft der Vermieter an und sagte, wir müssten uns für 2
Jahre verpflichten! Was bedeutet das??

Das bedeutet eben genau dieses im Klartext. Vermutlich Unbefristeter Mietvertrag, der für die ersten zwei Jahre fest ist.

Heißt das, dass wir 2 Jahre dort drinnwohnenbleiben müssen,
ohne ausziehen zu können,

Janz Jenau so is datt jemeint. Ihr seid dann zwei Jahre an die Wohnung gebunden.

oder heißt das, dass man ganz
einfach Nachmieter besorgt und dann doch in diesen 2 Jahren
wieder ausziegen kann??

Nee, so isses eben nicht. Ihr kommt in den ersten zwei Jahren da nicht raus. Im Extremfall könnte das auch so formuliert werden: In den ersten zwei Jahren wirst Du nur auf ´ner Bahre aus dem Vertrag entlassen *g*

Die allgemeine Mär von den berühmten Nachmietern, die der Vermieter akzeptieren muß, ist eben nur eine Mär.

Bitte um schnelle antwort,weil wir uns im Falle eines Falles
gegen die Wohnung entscheiden!!!

Wenn das für euch ein KO-Kriterium ist, dann werdet Ihr Euch wohl ´ne andere Behausung suchen müssen.

Gruß vom

Dicken MD.

Hej Sven!!

Danke für deine Antwort!!
Ich wollte mir sicher sein, dass es auch wirklich dass ist, was ich gedacht habe!

Aber gibt es da nicht doch eine Ausstiegsmöglichkeit?
Ist nämlich dumm, weil wir Studenten sind, und ganz sicher nicht für 2 Jahre uns verpflichten irgendwo wohnen zu bleiben!

Vielen Dank!

Berlind

Hej Sven!!

Danke für deine Antwort!!
Ich wollte mir sicher sein, dass es auch wirklich dass ist,
was ich gedacht habe!

Aber gibt es da nicht doch eine Ausstiegsmöglichkeit?

Vertrag ist Vertrag!

Wenn dein Vermieter 2Jahre die Wohnung vermietet wissen will und ihr jetzt ja sagt wäre es ihm doch gegenüber auch nicht fair,wenn es irgend eine Lücke im vertrag geben würde, dass ihr früher raus könnt, oder ??

Wenn ihr nicht 2Jahre da wohnen können wollt, klärt es mit eurem potenziellen Vermieter ab, ob ihr den Vertrag nicht kürzer befristen könnt oder ob ihr die Option bekommt, einen geeigneten Nachmieter zu stellen.(Vertraglich Fixieren)

Ist nämlich dumm, weil wir Studenten sind, und ganz sicher
nicht für 2 Jahre uns verpflichten irgendwo wohnen zu bleiben!

Dan würde ich warscheinlich an deiner Stelle mich nach einer anderen Wohnung umsuchen-oder noch ein paar Semester drauf hängen :wink:

Grüsse dich,Sven.
PS: die etwas raue antwort heute morgen, mit dem normalen Menschenverstand bitte ich zu entschuldigen.

Hallo Sven!!!

Erstmal vielen Dank für deine Hilfe;O)

PS: die etwas raue antwort heute morgen, mit dem normalen
Menschenverstand bitte ich zu entschuldigen.

Aber bitte!! Ich habe es auch nicht als persönlich aufgenommen!
Hast ja auch durchaus RECHT damit;O)

Also…Danke schön!!

Grüßle
Berlind

Hallo Pia,

Am Besten liest Du hier nach, wie es aussieht:

http://www.softnews.de/recht/mietrecht_t.htm#Kündigu…

Kurz zusammengefasst:

Beste Lösung: Schlagt dem Vermieter vor, eine Klausel in den Vertrag aufzunehmen wie: „Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter ist möglich, falls dieser für den Rest der vereinbarten Laufzeit einen Nachmieter stellt.“
(Bin übrigens keine Juristin und habe diesen Satz jetzt ins Blaue formuliert.)

Dann seid Ihr im Gültigkeitsbereich eines Vertrags „mit Nachmieterklausel“, der offenbar unproblematisch ist.

Schlechtere Lösung: Der Vermieter möchte das nicht. Falls Ihr dann den Vertrag trotzdem unterschreibt, haftet Ihr für die gesamte Laufzeit - ausser in extremen Härtefällen (Krankheit, evt. extreme Veränderungen der Familiensituation, etc.) für die Miete.

Ausweg: Ihr könnt, falls Ihr doch vorher ausziehen wollt, die Wohnung untervermieten und so den finanziellen Verlust für Euch ausgleichen oder zumindest verkleinern.

Nachteile:

  1. Falls der Untermieter dann nicht zahlt, ebenfalls vorher auszieht oder sonstwie unzuverlässig ist, hängt der Ärger an Euch.

  2. Der Vermieter muß der Untervermietung vorher zustimmen. Aber, und das ist sehr wichtig: Wenn Ihr dem Vermieter einen konkreten, unbescholtenen zuverlässigen Untermieter vorschlagt und er lehnt ohne Angabe von Gründen ab, dann gibt Euch dies ein Sonderkündigungsrecht und Ihr seid doch aus dem Zeitvertrag draussen. (Diese Klausel scheint allerdings etwas delikat zu sein und Ihr solltet den angegebenen Link genau lesen und Euch ggf. Rechtsberatung suchen, falls dieser Fall eintritt.)

Hoffe, das hilft Euch weiter.

Mit vielen Grüßen, Stefanie

P.S. Was mich betrifft: Wenn die Wohnung sonst gut ist, würde ich mich vermutlich darauf einlassen.

HI Berlind,

da werde ich doch immer ganz hellhörig!

also, wenn ein Vermieter das nötig hat ( also „nötig“ ),
dann ist da doch bestimmt was faul…

es gibt doch momentan wirklich genug Wohnungen, sucht Euch lieber etwas, was Euren Bedürfnissen eher entspricht.
Wenn ein Vermieter an Studenten vermietet, für zwei Jahre, und überhaupt *nee nee nee Kopf schüttel

Was ist, wenn Ihr die Wohnung nicht mehr benötigt? Oder länger benötigt? Schlimmstenfalls stellt Ihr Mängel an der Wohnung fest, würdet gerne ausziehen und habt für 2 Jahre die Miete am Hals.

Ich würde mich auf keinen Zeitmietvertrag einlassen.

Ute