Hallo!
Ist man verpflichtet (auch wenn man nicht will), eine Hausverwaltung für die Eigentumswohnungen zu nehmen, wenn andere Wohnungseigentümer darauf bestehen? Bis jetzt haben die Wohnungseigentümer alles selbst untereinander geregelt. Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Ist man verpflichtet (auch wenn man nicht will), eine
Hausverwaltung für die Eigentumswohnungen zu nehmen, wenn
andere Wohnungseigentümer darauf bestehen?
Üblicherweise werden Entscheidungen mit einfacher Mehrheit getroffen. Also sieht es hier so aus, als müßte die Hausverwaltung akzeptiert werden. Hat die Gemeinschaft sechs Wohneinheiten oder mehr, ist eine externe Hausverwaltung nach dem WEG-Gesetz vorgeschrieben.