Immer wieder stoße ich auf das Problem, sind Verpflichtungen zur Miete einer Wohnung über einen bestimmten Zeitraum, in dem die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht gelten, zulässig oder nicht? Wenn nicht, wie ist vorzugehen, soll man den Passus ignorieren und trotzdem unterschreiben? Soll man darauf bestehen, dass diese Klausel nicht zulässig ist und demnach aus dem Vertrag entfernt werden muss? Welche Möglichkeiten gibt es, um gegebenenfalls vorzeitig aus dem Vertrag herauszukommen? Gilt bei Arbeitslosigkeit bzw. fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber eine Sonderregelung?
Zuguterletzt: Woher bekomme ich den Schufanachweis?
Hallo Mareine,
wenn ich deinen Eintrag richtig deute, handelt es sich bei der von dir beschriebenen Vertragsart um zeitlich befristete Verträge. Sprich: Du mietest eine Wohnung für z.B. 5 Jahre. Nach den 5 Jahren bedarf es keiner Kündigung , sondern der Vertrag läuft aus. Dieses ist a) zulässig und b) solltest du es keineswegs ignorieren, denn vorzeitig „aussteigen“ geht nicht - auch nicht bei Arbeitslosigkeit etc.!
Eine Schufa - Auskunft bekommst du bei der zuständigen Schufa deiner Stadt. (Mal ins Telefonbuch schauen). Man kann sie allerdings auch online anfordern - www.schufa.de.
Gruß, ironlady
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Eine Schufa - Auskunft bekommst du bei der zuständigen Schufa
deiner Stadt. (Mal ins Telefonbuch schauen). Man kann sie
allerdings auch online anfordern - www.schufa.de.
Gruß, ironlady
Hallo ironlady,
zu: http://www.schufa.de/ : Ich habe vor ein paar Wochen über diesen link eine Selbstauskunft beantragt und auch bekommen. Aber von meinem Online-Antrag bis zur Zustellung hat es fast zwei Wochen gedauert.
Vor Ort geht es hoffentlich schneller.
Gruß Rotraut
Hallo!
Vor Ort dauert s „nicht ganz so lange“.
Bei der Schufa Mannheim musste ich erstmal etwa 1 Stunde zur Abgabe des Antrags auf Selbstauskunft (darf ein Vermieter sowas denn verlangen zur Prüfung, ob man als Mieter geeignet ist…?) warten, danach stand ich etwa eine halbe Stunde Schlange.
Also machbar, wenn man etwas Zeit mitbringt.
Gruß
GM