Hallo!
Ist man verpflichtet den Kircheneintritt (rk oder ev) dem Arbeitgeber zu nennen?
Klar ist, daß am Ende des Jahres viele Steuern nachgezahlt werden müssen, wenn es nicht auf der Lohnsteuerkarte steht. Dies ist aber nicht die Frage.
Tobiax…
Hallo!
Ist man verpflichtet den Kircheneintritt (rk oder ev) dem Arbeitgeber zu nennen?
Klar ist, daß am Ende des Jahres viele Steuern nachgezahlt werden müssen, wenn es nicht auf der Lohnsteuerkarte steht. Dies ist aber nicht die Frage.
Tobiax…
Hallo.
Durch das neue, elektronische Verfahren, das die Lohnsteuerkarte ersetzt, wird (fast) jeder AG im Laufe diesen Jahres die Lohnsteuerabzugsmerkmale von den Servern der Finanzverwaltung abrufen. Eines dieser Merkmale ist die Kirchenzugehörigkeit. Die Frage der Meldepflicht erübrigt sich dadurch.
Gruß, Heiko
Vielen Dank für die schnelle Antwort.