An der xy-Schule gibt es einen Schulball.
Da die Räumlichkeiten, Stühle, etc. Geld kosten, gibt es Karten. Es können Schüler, Lehrer, Freunde, Eltern und andere Verwandte kommen. Da es der erste Schulball in dieser Größenordnung ist (Doppeljahrgang), weiß die xy-Schule nicht, wie viele kommen. Da die Kosten sich summiert auf 10.000 Euro betragen, müssen auch viele Karten verkauft werden. Nun startet die Schule 6 Monate vor dem Ball eine Umfrage, um die Anzahl der Kommenden zu ermitteln. Es wird bereits ein Preis (15 €) geschätzt.
Nun können die Eltern der Schüler hinschreiben, mit wie viele Karten sie kaufen. Das Problem: Die Sache ist verbindlich und muss unterschrieben werden. Nach der Anzahl der angegeben Kartenkäufe in dem Umfragebogen wird der Kartenpreis ermittelt. Wenn also viele Eltern angeben, dass sie 5 oder mehr Karten kaufen, werden diese logischerweise billiger. Wenn alle Eltern jetzt aber nur eine oder gar null Karten kaufen werden, werden diese teurer (Angebot und Nachfrage).
Das heißt aber, wenn Familie Müller in der Umfrage angibt, 6 Karten zu kaufen, dann MÜSSEN sie auch mindestens 6 Karten kaufen, da es verbindlich ist. Egal wie hoch dann der Preis ist.
Ist das so erlaubt? Immerhin könnte der Preis ja auch 50€ betragen, wenn die Nachfrage gering ist. Dann sitzen die Müllers auf ihren Kosten!
Üblichweise läuft das genau anders herum:
Ihr kalkuliert, was die Veranstaltung kostet und habt einen verbindlichen Kostenvoranschlag (10.000).
Überlegt, wie viele Karten mindestens verkauft werden können (500) und habt einen Kartenpreis (20).
Ihr verkauft Karten (Vorverkauf) und erzielt damit 8000.
Jetzt habt ihr das Risiko, entweder die Differenz aufzubringen, um die fehlenden 2000 durch verstärkte Werbung, Abendkasse usw. noch hereinzubekommen oder müsst mit dem Budget aus Vorverkauf die Art der Veranstaltung anpassen.
HTH
G imager761
Das das üblicherweise anders ist, mag ja sein, aber in der xy-Schule wurde das mit der Umfrage gemacht. Meine Frage war, ob man so eine Umfrage verpflichtend machen kann und die Personen später zum Kauf „zwingen“ kann.
Hallo,
Das heißt aber, wenn Familie Müller in der Umfrage angibt, 6
Karten zu kaufen, dann MÜSSEN sie auch mindestens 6 Karten
kaufen, da es verbindlich ist. Egal wie hoch dann der Preis
ist.Ist das so erlaubt? Immerhin könnte der Preis ja auch 50€
betragen, wenn die Nachfrage gering ist. Dann sitzen die
Müllers auf ihren Kosten!
siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/154.html
Anders würde es aussehen, wenn alle Eltern im Rahmen einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts als Veranstalter tätig würden.
http://dejure.org/gesetze/BGB/705.html
Gruß
S.J.
Hallo,
ein Vertrag kommt nur zustande, wenn sich die Vertragspartner einig sind. Fehlen wesentliche Punkte (und dazu gehört selbstverständlich auch der Preis) gibt es keinen wirksamen Vertrag. Lies dazu mal §154 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/154.html) und die dortigen weiterführenden links. Deshalb: ich sehe keinerlei Verpflichtung, später die angegebenen Karten auch tatsächlich zu kaufen.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner