Hallo zusammen!
Im Internet sind ja unzählige Artikel zu Schönheitsreparaturen bei Auszug zu finden, bzw. unwirksame Klauseln dazu.
Ich wollte euch meinen Fall schildern und mir eure Bewertung einholen.
Wir haben ein Schreiben von unserer Hausverwalterin bekommen, dass sie sich diesen Donnerstag schon unsere Wohnung vorab angucken will, aufgrund des Zustandes bei Übergabe und eventueller Schönheitsreparaturen die durchzuführen sind. In ihrem Schreiben verweist sie auf einen Paragraphen aus unserem Mietvertrag.
In unserem Mietvertrag finde ich nur folgendes zum Thema Rückgabe der Wohnung:
„Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume in vertragsgemäßen, sauberem Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Beauftragten zurückzugeben.“ Und dann noch etwas zur Räumung.
Der Paragraph den unsere Hausverwalterin angesprochen hat lautet: „Die Wohnung wird übernommen wie besichtigt und der Zustand als ordnungsgemäß anerkannt. Es erfolgten keine vermieterseitigen Zusagen. Die Wohnung wird unrenoviert übernommen. Bei Beendigung des Vertrages wird die Wohnung mit normalen Gebrauchsspuren zurückgenommen.“ Und dann noch jeweils ein Satz zum Kabel- und Telefonanschluss.
Mehr finde ich zum Thema Auszug und dem Zustand der Wohnung nicht. Der Mail unserer Hausverwalterin nach, klingt es als ob sie uns eine Renovierung am liebsten aufdrücken würde.
Fakt ist, die Wohnung ist nicht in einem „Top-Zustand“. Wir haben sie so übernommen aus der Not und dem Zeitdruck heraus. Für renovierungsbedürftig hielten wir sie nicht. Als Männer-WG war sie durchaus geeignet. Geld für eine Renovierung hatten wir nicht. Allerdings haben wir die Wohnung durch Laminatböden in den 2 großen Zimmern aufgewertet, die wir mit der 1. Miete auch verrechnet haben. Desweiteren haben wir die Armaturen im Badezimmer durch höherwertige ersetzt sozusagen auf eigene Kosten - sie waren ein Geschenk. Die Wohnung war stark verdreckt beim Einzug, Reinigungsarbeiten haben wir nie in Rechnung gestellt. Die Hausverwalterin meinte damals sie hätte die Wohnung so nie abgenommen wenn unser Vormieter nicht der frühere Hausbesitzer wäre von dem noch Dokumente gebraucht würden. Ansonsten gibt es 2 rissige Fliesen, hügelig gespachtelte Wände und vieles Marke Eigenbau. Wurde größtenteils aber auch im Übergabeprotokoll festgehalten.
Wie seht ihr das? Sind wir zu irgendetwas verpflichtet? Notfalls werden wir einen Anwalt heranziehen… bei Aussicht auf Erfolg.
Ich danke euch schon vielmals im Voraus für schnelle Antworten!
Gruß
Robert