Mieter A zieht in eine neue Wohnung.
Vom Vormieter übernimmt er bauliche Veränderungen, die vom VM genehmigt, aber rückzubauen sind, wenn sie dem Nachmieter nicht gefallen.
Mieter A gefallen diese Veränderungen und er übernimmt sie vom Vormieter.
Übernimmt er gleichzeitig auch die Verpflichtung, diese ggf. bei seinem Auszug rückzubauen, vorausgesetzt, dies wird auch in seinem MV so vereinbart?
Übernimmt er gleichzeitig auch die Verpflichtung, diese ggf.
bei seinem Auszug rückzubauen, vorausgesetzt, dies wird auch
in seinem MV so vereinbart?
Sorry, aber da komme ich jetzt nicht mehr mit. Warum soll nicht gelten, was man idividualvertraglich geregelt hat??? Der Vermieter hat Anspruch auf Rückgabe der Wohnung im Originalzustand, und wenn er darauf verzichtet, weil der Nachmieter bereit ist, Umbauten zu übernehmen, dann doch wohl nur dann, wenn dann der Nachmieter die Wiederherstellung des Originalzustandes übernimmt.