Liebe/-r Experte/-in,
Ich arbeite als Pädagoge in der stationären Heimerziehung. Meine „normale“ Arbeitszeit ist sehr unregelmäßig, da es auch Nachtbereitschaften und Dienste an Wochenend- und Feiertagen gibt.
Nun gehört es zu unserer Unternehmenskultur, dass auch die Heimkinder einmal im Jahr eine Art Urlaub machen sollen. Hierzu sind alle Wohngruppen verpflichtet eine 14-tägige Ferienfreizeit an zu bieten. Diese 14 Tage werden im Normalfall von 2 Mitarbeitern betreut, die pro Tag 10 Arbeitsstunden angerechnet bekommen und jede zweite Nacht als Bereitschaftsdienst aufschreiben können.
Hierzu habe ich zwei Fragen:
- Kann man überhaupt von seinem Arbeitgeber dazu verpflichtet werden 14 tage am Stück zu arbeiten? (Spielt es dabei eine Rolle, ob man (kleine) Kinder hat?)
- Wenn man eine solche Freizeit begleitet, gibt es dann eine rechtliche Grundlage dafür, wie viel Arbeitszeit man dann pro Tag „absolviert“?
Vielen Dank, für ihre Zeit und ihre Antworten.
Freundliche Grüße
T. Klare!