Verpflichtung zu haftung bei Schlüsselverlust

hallo
suche mehr Gedankenaustausch zum Thema: Schlüssel für Mitarbeiter.
Die Sachlage:

Ein großer Arbeitgeber hat eine schließanlage im haus und verschiedene Schlüsselkategorienen.

  • Schlüssel für Mitarbieter für ihren Bereich (Büro, MA WC usw)
  • dann gibt es Schlüssel die schon mer Zugang haben( Eingangstüren, usw…)
  • und dann gibt es noch Schlüssel die fast überall Zugang haben, sogenannte Hautschlüssel
    Die Mitarbeiter erhalten, je nach Tätigkeit, einen der o.g. Schlüssel und verpflichten sich per Unterschrift bei Verlust den Schaden zu übernehmen. Also verliehrt ein MA den z.B. Hauptschlüssel muß er die gesamte Schließanlage ersetzten.

So weit so gut…Solange der MA die Verantwortung selber für seinen schlüssel trägt
Nun möchte aber der AG einen Hauptschlüssel für eine kleine MA-gruppe gemeinsam geben (Teamon 6 Personen). Organisatorisch soll der Schlüssel an einer Stelle hinterlegt werden wo jeder der 6 Personen sich den schlüssel nach bedarf nehmen kann. (Aufwendig - aber wnn der AG das so möchte - auch gut::smile:
So nun meine Frage: Wie sieht es bei Verlust mit der Haftung aus?
Können alle MA verpflichtet werden?
Kann der MA dies System ablehnen?

Ich hoffe meine Frage ist verständlich formuliert.

es geht nicht um die vorgehensweise des AG - sondern wie der MA sich vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen schützen kann. Ach ja bisher hatten alle 6 Personen einen eigenen Hauptschlüssel.

Herzliche grüße
eifelmädche

Hallo,

diese Fragen hatten wir doch schon einmal…

Ein Gruppen-Hauptschlüssel (so die korrekte Bezeichnung) gehört persönlich zugteilt und wie ein Augapfel gehütet…
Geht so einer verloren, können Kosten für den Ersatz der gesamten Schließanlage im Bereich von Hunderttausenden von € entstehen.

Mehreren Personen so einen zuteilen zu wollen,beweisst
a) Inkompetenz des AG (oder schlichtweg Geiz)
b) Rücksichtslosigkeit gegenüber dem AN

Als AN würde ich mich weigern,so etwas zu machen…

niemand haftet
solange nicht nachgewiesen ist, dass ein mitarbeiter den schlüssel vorsätzlich vernichtet hat braucht auch keiner zu zahlen. und das ganz gleich wie hoch der schaden ist. unternehmerisches risiko eben.

kann ein spediteur schadenersatz verlangen, wenn der fahrer des lkw unterwegs den schlüssel verliert?
was ist, wenn der postbote den schlüsselbund zum zugang von mehrfamilienhäusern verliert? muss da der postbote automatisch für den schaden aufkommen? sicher nicht. da muss die post ran um den schaden zu begleichen.

aber was man nicht so alles macht, um seine arbeitsstelle zu erhalten…tztztz

kp

Natürlich haftet man nicht nur bei Vorsatz

solange nicht nachgewiesen ist, dass ein mitarbeiter den
schlüssel vorsätzlich vernichtet hat braucht auch keiner zu
zahlen. und das ganz gleich wie hoch der schaden ist.
unternehmerisches risiko eben.

Oh man.
Warum geben die Leute ohne jegliches Know How hier in letzter Zeit vermehrt mit einer unglaublichen Inbrunst derart falsche Dinge als Fakten wider?

Natürlich haftet man nicht nur bei Vorsatz, auch Fahrlässigkeit macht haftbar!
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…
oder bei Wiki
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
oder, wenn Du Beispiele willst
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schl%C3%BCsselverlus…

aber was man nicht so alles macht, um seine arbeitsstelle zu
erhalten…tztztz

Jaja, was man nicht so alles von sich gibt, wenn man keine Ahnung hat, tztztz

Gruß
Guido