Verpflichtung zu Operation?

Hi zusammen,

sry wegen dem Titel, irgendwie viel mir keine bessere Überschrift ein.

Gegebenheiten:
Eine Frau bezieht ALG2, sucht bisher erfolglos einen Job in dem
von ihr erlernten Beruf (Bürotätigkeit). Sie leidet seit etwa
2 Jahren an einem Tennisarm sowie Cappilartunnel-Syndrom
(schreibt sich glaube ich so, ist auch nicht wichtig). Diese
Erkrankung behindert sie nicht daran ihren erlernten Beruf
zu 100% auszuüben. Bei den täglichen Dingen wie Einkaufen etc.
muss sie jedoch Abstriche machen, da der Arm quasi kaum belastet
werden kann. Der Zustand kann durch Spritzen und andere Methoden
nicht oder nur kurzfristig gebessert werden. Einzig eine Operation
kann helfen. Dabei besteht jedoch ein Risiko. Zum einen liegt die
Erfolgschance bei 60% dass der Arm wieder normal belastbar ist,
35% keine Besserung und 5% Verschlechterung (% nur Beispiele).
Für sich selbst entscheidet Sie, dass Sie sich die Belastung
der Operation nicht antun möchte zumal ja die Möglichkeit besteht,
dass es schlimmer wird.

Frage: Die Frau soll an einer 6 monatigen 1 EUR Job Massnahme
teilnehmen. In Ihrem erlernten Bereich gibt es nahezu keine
Stellen. Ist sie dazu verpflichtet sich opererieren zu lassen
um weiterhin ALG2 zu erhalten und keine Kürzungen hinnehmen zu
müssen? Entsprechende Ateste, was Sie laut Meinung des Arztes
mit dem Arm tun bzw. nicht tun darf liegen vor.

LG Alex

Hallo,

Die Frau soll an einer 6 monatigen 1 EUR Job Massnahme
teilnehmen. In Ihrem erlernten Bereich gibt es nahezu keine
Stellen. Ist sie dazu verpflichtet sich opererieren zu lassen
um weiterhin ALG2 zu erhalten und keine Kürzungen hinnehmen zu
müssen?

Ich versteh den Zusammenhang nicht. Wenn sie die Tätigkeit beim 1-Euro-Job, ärztlicherseits attestiert, nicht machen kann, dann möge sie das Attest vorlegen. Über OP oder nicht OP entscheidet aber nicht die ARGE selber. Unter Umständen bekommt sie dann ne Einladung zum „Amtsarzt“.

MfG

War diese Frau mal direkt bei einem Schmerztherapeuten?
Es gibt die Möglichkeit, gewisse Erkrankungen wie z.B. Tennisarm, zertrümmern zu lassen. Hört sich brutal an, ist aber von der Behandlung her recht harmlos, da die entsprechende Stelle mit zig Elektrostößen o.ä. behandelt wird (nicht zu vergleichen mit diesen Tens-Geräten oder wie die heißen, die man sich auch bei den Krankenkassen leihen kann…)
Die Behandlung besteht aus max. 3-4 Einzelanwendungen, wird allerdings von den meisten Kassen nicht übernommen. Vorteil dieser Methode ist jedoch, daß der Arm nicht „ruhig gestellt“ (1) werden muß und danach im günstigesten Fall wirklich Schluß ist mit Schmerzen (so zumindest geschehen bei meinen Lebensgefährten).
Die Dame sollte sich mal beim Soz.amt und auch bei der Arb.Agentur erkundigen, inwieweit Kostenübernahmen bzw. Bezuschussung möglich sind, da (1) ja hieße, daß sie dem Arbeitsmarkt (für die Zeit der Operation bzw. bei Verschlimmerung) nicht zur Verfügung stehen würde.
Irgendwann (hoffentlich nicht so schnell) ist nämlich leider der Punkt erreicht, wo nicht nur das Privatleben leidet, sondern dann wirklich auch das Ausüben des Jobs (vor allem bei Bürotätigkeiten wie Computer etc.) nicht mehr möglich ist.

Gruß und viel Erfolg bei allen weiteren Vorhaben - vor allem selbstverständlich bei der Jobsuche !

LG Andrea K.

Überflüssiges Vollzitat gelöscht [Mod X.]

Hallo,

niemand kann gezwungen werden, eine Operation über sich ergehen zu lassen.

Gruß
Otto

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