1.) Ich war ein einem Gemälde interessiert und hatte es auch abgespeichert. Das Angebot lief ab und niemand hatte geboten.
Jetzt war ich interssiert an dem Bild und fragte, ob er/sie das Bild nochmal einstellen könnten. Das hat er/sie auch gemacht.
Aber jetzt habe ich auf einer Versteigerung ein anderes Bild gekauft und bin an dem Erstgenannten nicht mehr interessiert. Bin ich jetzt zum Kauf verpflichtet? Es ist immerhin ziemlich teuer.
2.) Vor einiger Zeit hat meine Mutter einen Tisch ersteigert, er wurde von einem gewerblichen Verkäufer lieblos auseinander gerissen, es kam Platte und Gestell getrennt in einem Paket zusammengepfercht und schlecht verpackt an. Wir haben uns extrem geärgert, als wir feststellen mussten, dass auch noch die Schrauben fehlten.
Der Verkäufer behauptet, die Schrauben wären dabei, das stimmt aber nicht wir haben gesucht und gesucht und keine gefunden. Hat der gewerbliche Verkäufer eine negative Bewertung verdient?
zu 1) Er hat also nochmals das Bild als Auktion eingestellt ?
Gut,aber entscheidend ist doch,ob man auch darauf geboten hat und ob man den Zuschlag bekommen hatte !
Hat man nicht geboten,dann besteht auch kein Kaufvertrag.
Übrigens,wenn man ursprünglich interessiert war,warum hat man nicht beim 1. Mal ersteigert,bzw. dem Verkäufer nach dem erfolglosen Ende angeboten,es zu kaufen,auch zu anderem Preis ?
zu 2)
gewerblicher Händler hätte verdient,das der Kunde sein Widerrufsrecht ausübt und den ganzen Mist rücksendet bzw. abholen lässt.
Wenn man es unbedingt haben wollte,dann die fehlenden Schrauben nachfordern bzw. dafür Geldersatz fordern,wenn man die nun selbst im Fachhandel beschaffen müsste.
Es ist Sache des Händlers ob und wie die Schrauben beim Kunden ankommen.
Wenn du nach dem Neueinstellen nicht gekauft hast, bist du nicht zum Kauf verpflichtet, es sei denn, du hast vorher fest mit ihm vereinbart, dass du das Bild kaufen wirst. War der Verkäufer gar gewerblich, hättest du sowieso ein Widerrufsrecht.
Was der Verkäufer behauptet, ist irrelevant - er hat die fehlenden Schrauben nachzuliefern -> Stichwort: Sachmängelhaftung. Was die Bewertung angeht, das ist deine eigene Entscheidung. Wichtig ist, dass sie sachlich ist und keine Unwahrheiten enthält. Ich persönlich würde, wenn der VK nicht kooperiert definitiv rot bewerten.
zu 1) Er hat also nochmals das Bild als Auktion eingestellt ?
Gut,aber entscheidend ist doch,ob man auch darauf geboten hat
und ob man den Zuschlag bekommen hatte !
Hat man nicht geboten,dann besteht auch kein Kaufvertrag.
Danke, dann bin ich beruhigt:smile:
Übrigens,wenn man ursprünglich interessiert war,warum hat man
nicht beim 1. Mal ersteigert,bzw. dem Verkäufer nach dem
erfolglosen Ende angeboten,es zu kaufen,auch zu
anderem Preis ?
Er/Sie hat es wieder zum gleichen Preis eingestellt, aber ich möchte es nicht mehr, darum werde ich auch nicht bieten.
zu 2)
gewerblicher Händler hätte verdient,das der Kunde sein
Widerrufsrecht ausübt und den ganzen Mist rücksendet bzw.
abholen lässt.
Wenn man es unbedingt haben wollte,dann die fehlenden
Schrauben nachfordern bzw. dafür Geldersatz fordern,wenn man
die nun selbst im Fachhandel beschaffen müsste.
Es ist Sache des Händlers ob und wie die Schrauben beim Kunden
ankommen.
Irgendetwas stimmt da nicht, der Verkäufer behauptet, er hätte die Schrauben geschickt, und eine Unverschämtheit ist es auch, da Möbel auseinanderzurupfen.
Ich werde ihm eine negative Bewertung androhen.
Wenn du nach dem Neueinstellen nicht gekauft hast, bist du
nicht zum Kauf verpflichtet, es sei denn, du hast vorher fest
mit ihm vereinbart, dass du das Bild kaufen wirst. War der
Verkäufer gar gewerblich, hättest du sowieso ein
Widerrufsrecht.
Nein, sie ist Privatverkäuferin. Kein Gebot=kein Kaufvertrag:smile:
Was der Verkäufer behauptet, ist irrelevant - er hat die
fehlenden Schrauben nachzuliefern -> Stichwort:
Sachmängelhaftung. Was die Bewertung angeht, das ist deine
eigene Entscheidung. Wichtig ist, dass sie sachlich ist und
keine Unwahrheiten enthält. Ich persönlich würde, wenn der VK
nicht kooperiert definitiv rot bewerten.
Mein Vater hat die fehlenden Schrauben gerade im Baumarkt besorgt, kann etwas passieren, wenn wir den Verkäufer eine negative Bewertun geben? Ich werde ihm erstmal androhen, es zu tun.
Ein gewerblicher Händler muss nachweisen, die Schrauben und Zubehör haben den Kunden auch erreicht. Das könnte er überhaupt nicht.
Wenn Rückfragen nach den Schrauben oder statt dessen Geldersatz/Kaufpreisreduzierung nicht zum Erfolg führen, ist eine negative Bewertung nicht falsch.
Da schreibt man dann wahrheitsgemäß rein " Montagezubehör fehlt" oder ähnliches
Meinetwegen auch „schlampig verpackt“, nur was solls ? Es hat ja offenbar trotzdem den Kunden unbeschadet erreicht, außer eben das Kleinteile fehlen.
Wenn du nach dem Neueinstellen nicht gekauft hast, bist du nicht zum Kauf verpflichtet, es sei denn, du hast vorher fest mit ihm vereinbart, dass du das Bild kaufen wirst.
Ich finde, wenn der Verkäufer das Bild nur deshalb wieder einstellt, weil man sagt, man möchte es kaufen, dann müsste man ihm die Ebay-Gebühren für das Einstellen ersetzen, jedenfalls wenn er es bei der Gelegenheit nicht anderweitig verkauft kriegt. Er hätte ja sonst bei einem teuren Gegenstand vermutlich gewartet, bis wieder eine Ebay-Aktion ohne Einstellgebühren kommt.
Ob es eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt, weiß ich nicht, aber ich finde, es gibt eine moralische Verpflichtung. - Es sei denn, man hätte deutlich gemacht, dass man das Bild nur vielleicht kaufen will.
Wenn du nach dem Neueinstellen nicht gekauft hast, bist du nicht zum Kauf verpflichtet, es sei denn, du hast vorher fest mit ihm vereinbart, dass du das Bild kaufen wirst.
Ich finde, wenn der Verkäufer das Bild nur deshalb wieder
einstellt, weil man sagt, man möchte es kaufen, dann müsste
man ihm die Ebay-Gebühren für das Einstellen ersetzen,
jedenfalls wenn er es bei der Gelegenheit nicht anderweitig
verkauft kriegt. Er hätte ja sonst bei einem teuren Gegenstand
vermutlich gewartet, bis wieder eine Ebay-Aktion ohne
Einstellgebühren kommt.
Ob es eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt, weiß ich nicht,
aber ich finde, es gibt eine moralische Verpflichtung. - Es
sei denn, man hätte deutlich gemacht, dass man das Bild nur
vielleicht kaufen will.
Ich habe nur geschrieben, das ich an dem Bild interessiert bin, nicht das ich es kaufen möchte. Wenn er die Einstellgebühren retour haben möchte, so soll er mich kontaktieren.
Der Verkäufer des Tisches veräppelt uns
Hallo schönen guten Morgen,
wie unten beschrieben fehlen immer noch die Schrauben zu dem antiken Tisch.
Wir haben bei ebay einen Fall eröffnet und der Verkäufer versprach, Ersatzschrauben zu schicken. Es ist kein Paket gekommen, wieder behauptet er, er hätte die Schrauben abgeschickt, bzw. sie müssten längst bei uns sein. So allmählich glauben wir, das der uns veräppeln möchte. Was denkt Ihr?