Hallo zusammen,
ich bräuchte einmal eine Auskunft von jemanden, der sich mit allgemeinen (Handels-)Rechtsfragen auskennt in Bezug auf die Verpflichtung zur Rechnugnsausstellung.
Nehmen wir folgende Beispielsituation an:
Firma A macht einem Mitarbeiter ein Geschenk (Ersatz für Prämie). Er darf für ein paar Stunden einen Rennwagen auf einer offiziellen Rennstrecke fahren. Dazu bucht A bei einem Veranstalter C ein Fahrertraining zu einem Pauschalbetrag. Beim Pauschalbetrag ist überdies keine MwSt. ausgewiesen worden. Beim Anmeldeformular handelt es sich um ein Vordrucks-Anmeldeformular, wobei A sämtliche Dinge (Eventnr., Name des Teilnehmers und Beträge zum Event und optionaler Versicherung) handschriftlich angeben muss. Auf der Anmeldung dazu wird auch ausdrücklich der Hinweis zur Rechnungsstellung auf A erteilt. In den AGB ist kein Passus bezüglich der Rechnungsstellung angegeben. A bezahlt nun dieses Event per Vorkasse.
Wenn ich richtig liege, dann hat A bislang keinen Beleg gegenüber dem Finanzamt in der Hand (ein Bestätigungsschreiben oder ähnliches kam von C nicht mehr).
=====>>>>> Muss C nun eine ordentliche Rechnung an A stellen?
Folgesituation:
Bei der Fahrt verursacht der Mitarbeiter einen Unfall. C stellt nun eine Rechnung (mit ausgewiesener MwSt.) direkt an den Mitarbeiter PRIVAT aus. Diese Kosten übernimmt A und bittet C, diese Rechnung auf A umzuschreiben, damit diese auch ordentlich buchen kann.
Zudem sind auch Wochen darauf sämtliche Versuche erfolglos geblieben, überhaupt einen Kontakt zu C herzustellen. Emails und Anschreiben werden gelesen, aber nicht beantwortet. Anrufe werden nicht angenommen.
===>>> Was kann A nun tun, um seine Zahlungen ordentlich buchen zu können???
Wäre echt toll, wenn jemand mir diese Sache aufschlüsseln könnte.
Vielen Dank schonmal!
Viele Grüße und eine schnöne Adventszeit,
TT
Hallo
Emails und Anschreiben werden gelesen, aber nicht beantwortet. Anrufe werden nicht angenommen.
Auch schon mal mit Einschreibbrief versucht? Und mit Fristsetzung, bis wann genau man diese Rechnungen haben möchte? Und mit der Forderung von eventuellem Schadenersatz?
Man kann sich ja selber eine selbstgemachte Rechnung schreiben, muss natürlich als solche erkenntlich sein, und das dann buchen. Dem Finanzamt sagt man dann (ungefragt, bevor sie es von selber merken), dass man diese Rechnung einfach nicht bekommen hat. Ich weiß allerdings nicht, was dann passiert
Warum will der die Rechnung denn wohl nicht ausstellen? Will er Steuern sparen?
MfG
Hallo und Danke für deine Antwort.
Um bei unserem Beispiel zu bleiben; da man davon ausgeht, dass der Veranstalter C die Nachrichten der Firma A bekommen hat, und man eben nicht weiß, ob dieser überhaupt von Rechtswegen her gezwungen werden kann, eine Rechnung zu verfassen (daher meine Anfrage), hat sich Firma A noch nicht dazu entschlossen, Fristsetzungen und Schadenersatzansprüche an C zu richten. Ich glaube, dass aus Rechtsgesichtspunkten noch gar kein Schaden entstanden ist, worauf sich unsere Ansprüche beziehen könnten.
Danke aber auch für den Hinweis mit der eigenen Rechnungsstellung. Denke jedoch, dass dies schon aus steuerlichen Gründen (fehlende Steuernummer des Veranstalters (sofern vorh.), fehlende Rechnungsnummer, etc.) nicht gestattet ist.
Über weitere Ratschläge würde ich mich freuen.
Vielen Dank und Grüße,
TT
Hallo
und man eben nicht weiß, ob dieser überhaupt von Rechtswegen her gezwungen werden kann, eine Rechnung zu verfassen (daher meine Anfrage)
Ach so, da gehe ich aber von aus. Wenn man irgendjemandem Geld gibt, hat man doch immer Anspruch auf einen Beleg. Wenn keine Rechnung geschrieben wird, hat das ja in der Regel Steuerersparnisgründe (Schwarzarbeit). Insofern hat man ja eine mächtige Institution hinter sich, wenn man eine Rechnung fordert, nämlich das Finanzamt.
Danke aber auch für den Hinweis mit der eigenen Rechnungsstellung. Denke jedoch, dass dies schon aus steuerlichen Gründen (fehlende Steuernummer des Veranstalters (sofern vorh.), fehlende Rechnungsnummer, etc.) nicht gestattet ist.
Das wäre natürlich nur ein Provisorium. Mein Gedanke dabei wäre, dass das Finanzamt dann beim Veranstaler nachfragt, warum denn keine Rechnung ausgestellt wurde. Sinnvoller wäre es allerdings vielleicht, den Veranstalter darauf hinzuweisen, dass man ein solches Verfahren wählen würde, und dass sich das Finanzamt dann ja wahrscheinlich sehr wundern würde.
Über weitere Ratschläge würde ich mich freuen.
Es gibt aber vielleicht wirkungsvollere Verfahren.
Viele Grüße