Hallo zusammen!
Mal angenommen ein Mann liebt sein Frau (noch nicht fiktiv !!) und bringt ihr eine schöne Handtasche aus einem ganz normalen Einzelhandelsladen mit. Die Frau freut sich auch, aber die Tasche gefällt ihr doch nicht so und der Mann bringt die Tasche wegen Nicht-gefallens nach nur 2 Tagen unbeschädigt wieder in den Laden.
Nun bekommt der Mann „nur“ eine Gutschrift über den Betrag der Tasche. Der Mann hätte aber viel lieber das Geld, weil er in dem Geschäft vermutlich eh nichts mehr kaufen wird.
Wäre das Geschäft zur Geldrückgabe verpflichtet?
Oder hätte das Geschäft richtig gehandelt indem es die Gutschrift ausstellt OHNE die Alternative der Geldrückerstattung???
Nein - es ist noch nicht einmal verpflichtet, die Tasche zurückzunehmen, sofern das nicht explizit vereinbart war. „Wenn die Tasche ihnen nicht gefällt, können Sie sie zurückgeben.“ Die meisten Firmen machen das aus Kulanz - aber Kulanz ist halt Kulanz, und da kann die Firma auch ihre Bedingungen diktieren.
Nun bekommt der Mann „nur“ eine Gutschrift über den Betrag der
Tasche. Der Mann hätte aber viel lieber das Geld, weil er in
dem Geschäft vermutlich eh nichts mehr kaufen wird.
das ist sehr zuvorkommend
Wäre das Geschäft zur Geldrückgabe verpflichtet?
nein
Oder hätte das Geschäft richtig gehandelt indem es die
Gutschrift ausstellt OHNE die Alternative der
Geldrückerstattung???
Mal angenommen ein Mann liebt sein Frau (noch nicht fiktiv !!)
und bringt ihr eine schöne Handtasche aus einem ganz normalen
Einzelhandelsladen mit. Die Frau freut sich auch, aber die
Tasche gefällt ihr doch nicht so und der Mann bringt die
Tasche wegen Nicht-gefallens nach nur 2 Tagen unbeschädigt
wieder in den Laden.
mal angenommen, der Ladenbesitzer liebt seine Frau auch und als er abends feststellt, daß sie ausgerechnet die Tasche hätte haben wollen, die der fiktive Mann seiner Frau gekauft hat, nimmt er (der Ladenbesitzer) das vom Handtaschenkäufer erhaltene Geld, klingelt bei ihm und verlangt die Tasche zurück. Was sagt man dazu?