Verpflichtung zur Unterhalts Leistung

Hallo habe da mal meine Frage muss ich die Urkunde zur Verpflichtung zur Unterhalts Leistung unterschreiben (Kann mich das Jugendamt Dazu zwingen die zu unterschreiben)
Vaterschaft habe ich anerkannt und ich weiß auch dass es mein Kind ist durch (gehn Test)

Und wenn ich sie unterschrieben habe muss ich da immer zahlen auch wenn ich arbeitslosen Geld 1 oder Arbeitslosen Geld 2 (Harz4) Bekomme die fragen konnte mir noch keiner so richtig beantworten
Bedanke mich schon mal im Vor raus bei ihnen

Grüße

Hallo Lucas,

ich wundere mich, dass nach Beweis des Gen-Tests und Vaterschaftsanerkennung du die Urkunde bekommen hast bzw. das JA dieses verlangt? die Urkunde soll eigentlich nur für den Fall, dass du mal arbeiten gehst und nicht den Unterhalt „freiwillig“ zahlst man den Unterhalt mit einem vollstreckbaren Titel einholen kann, aber was die wengisten wissen, mit einem „Unterhaltstitel“ wo die Summe drin steht die du zahlen sollst, kannst du zur arge gehen und die müssen, dass was du an tatsächlichem Unterhalt zahlt dir anrechnen, was heisst obendrauf zahlen.

tipp aber nicht zum weitersagen!!!

lg deern50

Hallo

ganz wichtig, nichts unterschreiben schon gar nicht beim Jugendmant. Die können die auch nicht zwingen, weil sie keine Befugnis haben. Das kann nur ein Gericht, wenn es zum Verfahren kommen sollte.

Jugendämter handeln fast immer gegen den Unterhaltszahler. Durch deine Annerkennung der Vaterschaft bist du aber zahlungspflichtig, gegenüber dem Kind und auch der Mutter (BGB 1615)!

Gegenüber dem Kind bist du mit allen Möglichkeiten gemäß BGB 1601 ff verpflichtet Unterhalt zu leisten. Der Mindestbedarf ist 950€, dass muss dir auf jeden Fall verbleiben. Das Problem bei Arbeitslosigkeit ist aber die sogenante gesteigerte Unterhaltspflicht, bedeutet du musst alles mögliche unternhemen um Geld zu verdienen. Einfach nur arbeitslos zu melden reicht nicht. Du musst beweisen, dass du alles mögliche versuchst, einen Job zu finden. Das musst du dann auch beweisen, durch

Schriftverkehr mit Firmen
Jobanzeigen
usw…

Ansonsten wird dir ein fiktives Einkommen unterstellt, also ein Einkommen was du erzielen könntest.

Damit wirst du mit den 950€ auskommen müssen und wenn du mal mehr verdienst, wirst du die aufgehäuften Differenzen zurück zahlen müssen.

Das bedeutet, du bekommst Arbeitslosengeld 1 oder 2, aber wenn du über 950€ kommst zahlst du jeden Euro an das Kind.

Lasse dich wenn möglich von einem Fachanwalt beraten, denn wie schon geschrieben Jugendämter musst du als Gegener betrachten, die fast immer für die Kindesmutter arbeiten (offiziel zum Wohl des Kindes).

Ich habe ein kleines Buch dazu geschrieben, sende mal eine Mail an [email protected], dann kannst du dich mal grundlegend schlau machen.

Gruss

du musst unterschreiben es ist ja dein Kind und wenn du Hartz4 bekommst denn kannst du nicht zahlen und dafür springt das Jugentamt ein aber wenn du wieder Arbeitest denn musst du zurück zahlen…
Wenn du nicht unterschreibst wovon soll denn das Kind leben.Man kann nicht nur Kinder in die Welt setzen und denn ist alles vorbei da zählt noch viel mehr.

Hallo,
zu erst Mal, bitte nicht die Urkunde vom Jugendamt unterschreiben! Das Jugendamt hat keinerlei Rechtssprechungssprechungsrecht, sondern stehen einen (dem der das Kind hat, ratgebend zur Seite).
So wurde es mir wortwörtlich vom Jugendamt selber gesagt, nachdem ich diese auf Fehler hingewiesen habe.
Außerdem haben diese nicht das Wohl des Kindes, sondern das des Geldbeutels vom Jugendamt in Sinn (dieses ist meine persönliche Meinung!)
Sie bringen Familien auseinander, um ja nicht Geld zahlen zu müssen (Vorschuss, falls wie Sie schon sagten mal Arbeitslos werden).
Sie sind immer verpflichtet zu zahlen, dass ist so. Aber da sich die Gesetze ständig ändern ist es ratsam bei einem Anwalt eine Urkunde zu unterschreiben, die geht nämlich dann nicht sofort über 18 Jahre, wie das beim Jugendamt ist. Wenn Sie da mal nicht zahlen können, kann die Mutter ohne Vorwarnung eine Pfändung rausgeben.
Ich schicken Ihnen aber auch noch einen Link mit, dieser ist sehr gut. Unterschreiben müssen Sie, aber sagen Sie einfach, die Ürkunde würde von Ihrem Anwalt geschickt. Ich glaube sogar diese ist kostenlos. Steht aber alles im Link! Habe die Öffentlichkeit raus genommen, ist besser so.
Hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
L.G.
Agnes
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

hallo… Dich zur einer unterschrieft kann niemand zwingen…das dazu auch wen das jugendamt immer gern droht du musst nix unterschreiben und wenn sie zu sehr drangen sag das du das schreiben voher DEINEN anwalt zeigen mochtest…auch wen du kein hast das schreckt die vom juamt etwas ab…wenn du harz vier bekomnst bist du nicht leistungsfahig aber es wird nur solange ausgesetzt wenn du wider arbeitest kannst du von dein lohn…netto950 euro als selbsterhalt behalten das andere wird vom jugendamt wider eingefordert und du musst fur die zeit wo dein kind unterhaltsvorschuss bekommt auch das wider zurück zahlen…und wenn du dann noch das pech hadt und dein kind dank der mutter nicht mal sehen darfst…ist es noch ne zusatzliche misse pille die du schlucken darfst…

Eins noch sollange das kind in schule ausbildung oder studium ist…also bis maximal 27 kann deine ex dich zu zahlungen ranziehen…spich auch klasenfahrten und zahnspange etc.tut mir leid das es so gesetze gieb…den als mutter wen die kids nicht bei ihr wohnen ist mann genauso scheisse drann.also hast hier ne antwort aus sicherer quelle.lg hummer35

Ich glaube schon das die Urkunde unterschrieben werden muß, ja der Unterhalt bleibt immer da

Ja. Das Kind hat ein Recht auf einen Titel, notfalls einen vom Gericht erstellten.
Einen Titel kannst du auch von einem Notar erstellen lassen - das Jugendamt macht das jedoch kostenlos.

Wenn dein Gehalt sinkt oder du in ALG I oder II rutscht, kannst du den Titel abändern lassen.
Diese Fragen sollte dir aber der Sachbearbeiter beim Jugendamt beantworten, dem du zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs deine Gehaltsnachweise und Einkommenssteuererklärung vorlegen mußt.

Grüße Bröselchen

Als erstes Unterschreiben musst du ,das kann auch vor Gericht geschehen.Zahlen musst du sobald du über den Selbstbehalt bist 950€.Aber sobald du wieder darüber bist geht es weiter.

da kann ich dir leider auch nicht wirklich weiterhelfen!

Hallo Lucas,
genau kann ich Deine Fragen auch nicht beantworten. Dumust Dich an die Person im Jugendamt wenden, die Deinen Unterhalt feststellt. Natürlich mußt Du die Erklärung unterschreiben, da Du ja unterhaltspflichtig bist. Wieviel Du tatsächlich zahlen kannst berechnet das Jugendamt.
Bei Hartz4 Bezug bekommt Dein Kind Unterhaltsvorschuß bis es 12 Jahre alt ist. Allerdings wird das JA immer wieder bei Dir nachrechnen ob Du möglicherweise Deiner Pflicht nachkommen kannst. Auch ein geringer Betrag ist möglich, wenn Du nur wenig verdienst.
Gruß,
Reinhard

Hallo,

zwingen kann dich das Jugendamt nicht, aber sie können gerichtlich gegen dich vor gehen.

Bei den Jugendamtsurkunden solltest du darauf achten das sie Statisch und gültig sind bis dein Kind 18 ist. Der Unterhalt richtet sich nach deinen Einkommen, siehe Düsseldorfer Tabelle, bei 1 Kind wird die nächst höhere genommen, da die Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigte ausgeht.

Gruß
Thomas

Hallo,es ist mir neu das es eine Urkunde gibt,die den Vater verpflichtet,Unterhalt zu leisten.
Es wäre schön,wenn sie mir diesbezüglich kurz eine Erklärung zukommen lassen…interressiert mich sehr,mein Exmann zahlt nämlich auch keinen Unterhalt.
Der Unterhalt wird immer ihrem Einkommen angepaßt,wenn sie nicht bezahlen,kommt ein Titel irgendwann,der sie weiter in der Verpflichtung läßt Unterhalt zu zahlen.
Unterzeichnen würde ich zunächst nichts,aber ganz klar offen legen,wieviel sie verdienen um guten Willen zu zeigen.

Alles Gute

hallo,
sorry,war im urlaub
also mit jugendamtsurkunden kenn ich mich nicht so aus,aber unterhalt must du immer zahlen,auch wenn du arbeitslos oder H4 bekommst,must du dir einen,sag ich mal, putzjob suchen um den unterhalt zahlen zu können…bis zur ersten ausbildung deines kindes

lisa

Wiso sollst du bein Jugendamt was unterschreiben?