Hallo
ganz wichtig, nichts unterschreiben schon gar nicht beim Jugendmant. Die können die auch nicht zwingen, weil sie keine Befugnis haben. Das kann nur ein Gericht, wenn es zum Verfahren kommen sollte.
Jugendämter handeln fast immer gegen den Unterhaltszahler. Durch deine Annerkennung der Vaterschaft bist du aber zahlungspflichtig, gegenüber dem Kind und auch der Mutter (BGB 1615)!
Gegenüber dem Kind bist du mit allen Möglichkeiten gemäß BGB 1601 ff verpflichtet Unterhalt zu leisten. Der Mindestbedarf ist 950€, dass muss dir auf jeden Fall verbleiben. Das Problem bei Arbeitslosigkeit ist aber die sogenante gesteigerte Unterhaltspflicht, bedeutet du musst alles mögliche unternhemen um Geld zu verdienen. Einfach nur arbeitslos zu melden reicht nicht. Du musst beweisen, dass du alles mögliche versuchst, einen Job zu finden. Das musst du dann auch beweisen, durch
Schriftverkehr mit Firmen
Jobanzeigen
usw…
Ansonsten wird dir ein fiktives Einkommen unterstellt, also ein Einkommen was du erzielen könntest.
Damit wirst du mit den 950€ auskommen müssen und wenn du mal mehr verdienst, wirst du die aufgehäuften Differenzen zurück zahlen müssen.
Das bedeutet, du bekommst Arbeitslosengeld 1 oder 2, aber wenn du über 950€ kommst zahlst du jeden Euro an das Kind.
Lasse dich wenn möglich von einem Fachanwalt beraten, denn wie schon geschrieben Jugendämter musst du als Gegener betrachten, die fast immer für die Kindesmutter arbeiten (offiziel zum Wohl des Kindes).
Ich habe ein kleines Buch dazu geschrieben, sende mal eine Mail an [email protected], dann kannst du dich mal grundlegend schlau machen.
Gruss