Kann ein Printmedium die Veröffentlichung einer Anzeige ablehnen, auch wenn diese nicht gesetzes- oder sittenwidrig, weder politisch motiviert noch rassistischen Inhalts ist. Kann also eine Verweigerung alleine aufgrund Ablehnung des Inserenten erfolgen.
Beispiel: Zeitung will Werbung beim Wettbewerb inserieren.
Hallo,
ja, das geht und wird auch immer gemacht, wenn Du eine Anzeige veröffentlichen willst, mit der sich die Zeitung selber Konkurrenz machen würde.
Ich habe z.B. mal einen regionalen Online-Marktplatz für Gebrauchtfahrzeuge aufgebaut und wollte dann mit einer täglichen Kleinanzeige Werbung dafür machen. Das hat die Zeitung abgelehnt, weil die Autohändler ihre besten Einnahmequellen sind. Rechtlich gesehen dürfen sie das, wie auch jeder andere Geschäftsinhaber zu einem bestimmten Kunden sagen kann „Dir verkaufe ich nichts, weil mir Deine Nase nicht gefällt“.
Gruß Ebi
Kann ein Printmedium die Veröffentlichung einer Anzeige
ablehnen, auch wenn diese nicht gesetzes- oder sittenwidrig,
weder politisch motiviert noch rassistischen Inhalts ist. Kann
also eine Verweigerung alleine aufgrund Ablehnung des
Inserenten erfolgen.
Solange der Verlag keine Monopolstellung hat, also neben dem Verlag kein weiterer Verlag tätig ist, kann er; nur als „Monopolist“ wäre dies ein Verstoß.
Beispiel: Zeitung will Werbung beim Wettbewerb inserieren.
Solange der Verlag keine Monopolstellung hat, also neben dem
Verlag kein weiterer Verlag tätig ist, kann er; nur als
„Monopolist“ wäre dies ein Verstoß.
… wobei man ín der Monopolstellung (oder genauer: marktbeherrschenden Stellung) schneller ist, als man meinen möchte, denn die lokalen Anzeigenmärkte sind recht kleinräumig. Sofern da nicht ein halbes Dutzend Zeitungen und Anzeigenblätter unterwegs ist, ist ein Marktanteil von einem Drittel, der nach § 19 Abs. 3 GWB ausreicht, um Marktbeherrschung zu vermuten, viel eher erreicht als man denkt.
Richtig, aber ich hatte das nur gepostet, damit die „Sichtweite des Denkens“ nicht immer so eingeschränkt bleibt,…